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Herbert Fiedler bleibt unvergessen

Herbert Fiedler, Dr. jur. Dr. rer.nat., emeritierter ordentlicher Professor für Juristische Informatik, Allgemeine Rechtslehre und Strafrecht an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn verstarb im Oktober 2015 im Alter von über 86 Jahren.

Fiedler studierte Rechtswissenschaft, Mathematik, mathematische Logik und Physik. 1955 promovierte ihn die Universität Göttingen zum Dr. jur. und die Universität Münster 1962 zum Dr. rer.nat. 1969 legte er die Habilitationsschrift  über „Die Bestimmtheit der gesetzlichen Straftatbestände als methodisches und verfassungsrechtliches Problem" der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln vor. Seit 1970 übte er neben seiner Universitäts-Professur bis zu seiner Emeritierung 1994 verschiedene Leitungsfunktionen in der Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (GMD), St. Augustin aus (seit März 2005: Forschungszentrum Informationstechnik GmbH; seit 2000/2001 in die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. integriert). Prof. Fiedler war seit 1972 Mitglied der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) und Sprecher verschiedener einschlägiger Fachgliederungen (Informatik/Recht/öffentliche Verwaltung),  er wirkte durch seine Mitgliedschaften und Funktionen insbesondere in der International Federation for Information Processing (IFIP) und in der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) mit.

Prof. Dr. Dr. Fiedler war ein aktiver Pionier, kreativer Gestalter und ideenreicher Innovator dem das Verdienst gebührt, als Strafrechtler (neben Ulrich Klug, Adalbert Podlech, Spiros Simitis und Wilhelm Steinmüller)  Begründer der Rechtsinformatik zu sein.

Seine frühen Veröffentlichungen (ab 1962) beschäftigten sich mit den Themen Rechenautomaten als Hilfsmittel der Gesetzesanwendung (DRV 1962, 149 ff.), Probleme der elektronischen Datenverarbeitung in der öffentlichen Verwaltung (DRV 1964, 40 ff.), Juristische Logik in mathematischer Sicht, (ARSP 1966, 93 ff.), Forschungsaufgaben der Juristischen Informatik, (in: Kaufmann Arthur (Hrsg.) Münchner Ringvorlesung EDV und Recht -Möglichkeiten und Grenzen, Berlin 1973, 229 ff.)

Erste Konzepte zur Rechtsinformatik entstanden ab 1970 (Automatisierung im Recht und juristische Informatik, JuS 1970/71). In dieser Zeitepoche entstanden Gesetzgebungsvorhaben zum Datenschutz in Bund und Ländern sowie die sich expandierende Rechts- und Verwaltungsautomation (z.B. Automationsunterstützung der Justiz, u.a. des Grundbuches, des Einwohnerwesens, juristische Dokumentation, ADV-Gesetze und ADV-Ausschüsse).

1972 erschien der Bericht der Projektgruppe „Das Juristische Informationssystem -Analyse, Planung, Vorschläge", hrsg. vom BMJ. Projektleitung hatten Dr. Josef Fabry (BMJ), Prof. Dr. Dr. Herbert Fiedler (GMD) und Dr. Friedrich Gebhardt (C-E-I-R). Fiedler hatte für die GMD dieses Projekt 1970 übernommen und legte ein Konzept für ein neuartiges Dokumentations- und Recherchesystem vor. Heute ist es als Online-Rechtsinformations-system  „juris" mindestens jedem Juristen bekannt und wird umfangreich genutzt.

Herausragende wissenschaftliche Bedeutung erwarb sich Fiedler in dieser Zeit darüber hinaus auch durch seine fünfteilige Aufsatzreihe (Juristische Schulung 1970/71) „Automatisierung im Recht und juristische Informatik".  Sie befasste sich im 1. Teil mit „Grundbegriffe der elektronischen  Informationsverarbeitung in ihrer juristischen Anwendung" (JuS 1970, 432 ff.), im 2. Teil mit „Datenverarbeitung und Automatisierung in der öffentlichen Verwaltung" (JuS 1970, 552 ff.), im 3. Teil mit „Elektronische Rechtsdokumentation und juristische Informationssysteme" (JuS 1970, 603 ff.), im 4. Teil mit „Datenverarbeitung als Hilfsmittel für Gesetzgebung und Rechtspflege" (JuS 1971, 67 ff.) und im 5. Teil mit „Perspektiven der Automatisierung im Recht und der juristischen Informatik" (JuS 1971, 228 ff.).

Bis ins hohe Alter war Herbert Fiedler unermüdlich engagiert sowie wissenschaftlich und publizistisch tätig. Er nahm prononciert Stellung zu Datenschutz und Gesellschaft, automationsgerechte Rechtssetzung in der Gesetzgebungstheorie, zur Sprachverarbeitung in juristischen Dokumentationssystemen und zur Entwicklung von Datenschutz zum Informationsrecht. Die Darstellung ließ sich umfangreich fortführen bis hin zur Problemstellung der Dualität von Rechtsinformatik und Informationsrecht und aktuell zu Rechtsproblemen des Cyberspace.

Herbert Fiedler leitete seit der Annahme des Rufes als ordentlicher Professor an die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn  auch die damals neu gegründete Forschungsstelle für Juristische Informatik und Automation (FJI) der GMD. Durch diese Verbindung war es möglich, Forschungsvorhaben für juristische Informatik und Automation zwischen der Universität und der Großforschungseinrichtung fruchtbar zu bündeln.

Neben seinen vielfältigen Publikationen und Forschungstätigkeiten war Prof. Fiedler Herausgeber der Schriftenreihe EDV und Recht (EDVR), der Arbeitspapiere Rechtsinformatik (ARI) und Mitherausgeber von Datenverarbeitung im Recht - Beihefte (DVR-BH), alle im J. Schweitzer-Verlag, München.

Durch sein hohes Engagement trug er mit dazu bei, dass 1976 in Deutschland erstmalig eine Gesellschaft für Rechts- und  Verwaltungsinformatik e.V. (GRVI) mit Herrn Prof. Dr. Wolfgang Kilian als 1. Vorsitzenden gegründet wurde. Aus der GRVI e.V. und der DGIR e.V.  entstand im Jahr 1992 die DGRI e.V.  Prof. Dr. Dr. Herbert Fiedler  gehörte zu den ersten Mitgliedern des Beirates der DGRI. Er hat im Auftrag der DGRI in der Schriftenreihe „Informationstechnik und Recht" 2 Bände herausgegeben, „Rechtsprobleme des elektronischen Publizierens", Bd. 3, 1992 und zusammen mit  Prof. Hanns Ullrich,  „Information als Wirtschaftsgut - Management und Rechtsgestaltung". Bd. 5, 1997.

Herr Professor Dr. jur. Dr. rer. nat. Herbert Fiedler hat die Entwicklung der Rechtsinformatik, des Informationsrechts sowie deren synergetische Vernetzung und Integration über fünf Jahrzehnte herausragend geprägt. Die DGRI ernannte Professor Fiedler  2008 durch die Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied (siehe hierzu die Würdigung durch Prof. Dr. Dirk Heckmann, „Vermittler zwischen den Welten -Prof. Dr.jur. Dr. rer. nat. Herbert Fiedler im Porträt" in: Brandi-Dohrn/Heckmann Hrsg. Jahrbuch 2008, Schriftenreihe der DGRI, Bd. 18, 2009, 159-166).

Die Gesellschaft für Recht und Informatik trauert um ihr hoch verdienstvolles Mitglied.

Die DGRI wird Herrn Professor Dr. jur. Dr. rer. nat. Herbert Fiedler in  würdiger Erinnerung und als glaubwürdiges Vorbild für nachfolgende Juristengenerationen ehren.

 

Alfred Büllesbach

Prof. Dr. jur. Dipl. sc. pol.; Vorsitzender der DGRI von 1999 bis 2005; Vorsitzender des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI).

 

Portrait (DGRI- Jahrbuch 2008, Bd. 18)

Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI)