Die Nutzung elektronischer Medien am Arbeitsplatz und in der Personalverwaltung nimmt ständig zu. Der Einsatz hat jedoch oftmals arbeitsrechtliche Konsequenzen, die es zu beachten gilt. Immer mehr Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, Interessenvertretungen und Beauftragte müssen sich daher mit rechtlichen und technischen Fragen zu diesem Themenbereich auseinandersetzen. Der Fachausschuss Arbeitsrecht beschäftigt sich aus diesem Grund mit arbeitsrechtlichen Problemen, die durch den Gebrauch bzw. die Einführung neuer elektronischer Informations- und Kommunikationstechnologie entstehen. Dabei können sowohl rechtliche als auch technische Fragen den Schwerpunkt bilden. Eventuelle Inhalte sind u.a.:
Der Fachausschuss richtet sich an Interessierte aus Praxis und Wissenschaft, die sich mit dieser Materie auseinandersetzen wollen. Zu diesem Zweck finden in regelmäßigem Abstand Treffen statt, bei denen zu Beginn Vorträge zu den verschiedenen Themenkomplexen angeboten werden. Im Anschluss besteht dann die Möglichkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einschlägige Probleme zu klären bzw. zu diskutieren und Erfahrungen auszutauschen. Die Themen der folgenden Treffen werden entsprechend den Wünschen der teilnehmenden Personen gewählt.
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Zuletzt aktualisiert: 05.10.2006 Zum Seitenanfang