Jahreschronik 2018

Verfasst von Veronika Fischer

I. 25. Drei-Länder-Treffen 2018, St. Gallen (21.-23.6.2018)

Das Drei-Länder-Treffen 2018 wurde im Kantonsratssaal in St.Gallen abgehalten. Behandelt wurden die Themen E-Health und E-Government, Open Access sowie die DSGVO, jeweils aus der Perspektive Österreichs, Deutschlands und der Schweiz.

Den Auftakt am Freitag bildete der Themenblock zu aktuellen Entwicklungen in E-Health und E-Government unter Moderation von Prof. Dr. Dirk Heckmann, TU München. Zunächst unternahm Reto Schegg, CEO healthbank innovation AG, Baar, eine Standortbestimmung einschließlich eines Best Practice-Berichts zu E-Health. Anschließend gab RA Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, Staatssekretär a.D., Berlin, einen Überblick über E-Government in Deutschland und Europa. Dr. Christian Geiger, Chief Digital Officer der Stadt St. Gallen, veranschaulichte anhand zahlreicher Praxisbeispiele die Initiativen des Kantons von E-Government zu Smart City. Mag. Gernot Silvestri, Bundesrechenzentrum GmbH, Wien, berichtete über den Stand und die Perspektiven der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Österreich.

Im zweiten Themenblock, moderiert von RA Dr. Robert G. Briner, Zürich, wurden die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung in den Ländern vorgestellt. Es referierten: RA Prof. Dr. Rupert Vogel, Karlsruhe (D), Univ.-Prof. Ing. Dr. Clemens Appl, Donau-Universität Krems (AU) und RAin Clara-Ann Gordon, Zürich (CH).

Im Anschluss moderierte Prof. Dr. Dr. Walter Blocher, Universität Kassel, eine Podiumsdiskussion mit Impulsreferaten zum Thema Open Access. Es diskutierten: Ass.-Prof. Dr. Daniel Hürlimann, Universität St. Gallen, RA Ulrich Gasper, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln, und Dr. Wolfgang Pichler, MANZ GmbH, Wien. Prof. Hürlimann wies aus der Sicht des Herausgebers (sui generis) auf die Vorteile des Open Access-Publizierens hin. Ulrich Gasper erläuterte die verschiedenen Open Access-Modelle, Finanzierungsformen von Wissenschaftspublikationen und verdeutlichte die Aufgaben und Leistungen eines wissenschaftlichen Fachverlags im Publikationsprozess. Wolfgang Pichler kritisierte, dass Open Access-Zeitschriften zu stark der Systematik von Printmedien verhaftet seien und wies auf die Problematik der Langzeitspeicherung hin. Im Publikum kristallisierte sich der Konsens heraus, dass jedenfalls in den Rechtswissenschaften die Bedürfnisse der Autoren hinreichend abgedeckt werden und eine friedliche Ko-Existienz beider Publikationsformen möglich ist.

Den Abschluss des Tages bildete das festliche Abendessen im Gourmet-Restaurant Jägerhof.
Der Samstag war den ersten Erfahrungen in den Ländern unter der Geltung der DSGVO gewidmet. Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Universität Wien, thematisierte einleitend Einheit und Vielfalt bei der Umsetzung der DSGVO. Es folgte ein detail- und kenntnisreicher Überblick über das schweizerische Datenschutzgesetz und die DSGVO. Er wurde von RA Dr. Christian Laux, Zürich, beigesteuert, der sich sehr kurzfristig bereit erklärt hatte, den Vortrag für den verhinderten Referenten zu übernehmen. Prof. Dr. Dietmar Jahnel, Universität Salzburg, schilderte unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte des österreichischen Durchführungsgesetzes (DSG) ausgewählte Auslegungsprobleme und Defizite. Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, Ansbach, erläuterte die Sichtweise einer Datenschutzaufsichtsbehörde in Deutschland. Der Vortrag lieferte wertvolle Einblicke in die Organisation einer Aufsichtsbehörde und trug zum besseren Verständnis des Umgangs mit den Neuerungen durch DSGVO bei.

Den Ausklang des Drei-Länder-Treffens bildete ein Altstadtrundgang mit Besichtigung von Kathedrale und Stiftsbibliothek. Für die organisatorische Unterstützung vor Ort bedanken wir uns bei Ass.-Prof. Dr. Daniel Hürlimann, Forschungsstelle für Informationsrecht der Universität St. Gallen.

Weitere Einzelheiten sind dem Tagungsbericht von Franziska Brinkmann, CR 8/2018, R92 f., zu entnehmen.

II. DGRI-Jahrestagung, München (15.-17.11.2018)

Die DGRI-Jahrestagung 2018 stand unter dem Oberthema „Mensch Maschine Recht“ und fand im Münchner Künstlerhaus am Lehnbachplatz statt. Am 18. Juli 2018 hatte die Bundesregierung ein Eckpunkte-Papier veröffentlicht, aufgrund dessen eine Strategie Künstliche Intelligenz (KI) erarbeitet und auf dem Digitalgipfel am 3./4. Dezember 2018 in Nürnberg vorgestellt werden sollte. Tatsächlich entwickelt sich KI zum Treiber der Digitalisierung und autonomer Systeme in allen Lebensbereichen. Dies wirft auch zahlreiche Fragen vom Datenschutz über IT-Sicherheit bis zur Vertragsgestaltung auf, denen sich die DGRI-Jahrestagung widmete. Neben den rechtlichen wurden auch technische, ökonomische, politische und ethische Perspektiven beleuchtet.

Am Vorabend hatten die Teilnehmer zunächst beim Begrüßungsabend auf Einladung der Münchener IT-Rechts-Kanzleien die Gelegenheit zum Austausch und Networking.

Der Freitag war dem Oberthema der Tagung „Maschine > Mensch?“ gewidmet. Moderiert wurde der erste Themenblock von Prof. Dr. iur. Dipl.-Biol. Herbert Zech, Humboldt-Universität Berlin. Die Keynote zu künstlicher Intelligenz und Robotik, den Schlüsseltechnologien unseres Jahrhunderts, hielt Prof. Dr. Sami Haddadin, Direktor der Munich School of Robotics and Machine Intelligence, TU München. Er stellte Anwendungsbeispiele vor, mit denen u.a. Pflegeberufe entlastet werden können und welche aufgrund verbesserter Trainingsmodelle weniger datengetrieben agieren. Markus Beckedahl, netzpolitik.org, steuerte Überlegungen zum verantwortungsvollen Umgang mit künstlicher Intelligenz bei. Christin Schäfer, acs plus GmbH, Berlin, befasste sich aus ökonomischer Perspektive („Mensch Maschine Wirtschaft“) mit der Wertschöpfung durch künstliche Intelligenz. Daran schloss sich ein Plädoyer von Prof. Dr. Dominik Herrmann, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, für Datenschutz durch Technikgestaltung an, dessen konzeptionelle Umsetzung er durch zahlreiche praktische Beispiele verdeutlichte. Prof. Dr. Thomas Riehm, Universität Passau, rundete den Themenblock mit einer fundierten Analyse wesentlicher Aspekte und Herausforderungen, welche künstliche Intelligenz für die Zivilrechtsdogmatik mit sich bringt, ab.

Es folgten die parallelen Sitzungen, die sich mit dem Vertrags- und Datenschutzrecht befassten. In dem von RA Prof. Dr. Peter Bräutigam, München, moderierten Block widmete sich Dr. Anke Nestler (ö.b.u.v. Sachverständige), VALNES GmbH, Frankfurt/M., der finanziellen Bewertung von Knowhow („Data as assets“). RAin Dr. Anne Förster, Düsseldorf, und RA Dr. Christian Frank, München, erläuterten die rechtskonforme Umsetzung agiler Projekte. Dem Vortrag lag die Gesetzesreform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Jahr 2016 zugrunde, wodurch der Fremdpersonaleinsatz in den Fokus rückte. Prof. Dr. Benjamin Raue, Universität Trier, stellte Überlegungen zur Haftung für unsichere Software an.

Der zweite Block wurde von RAin Prof. Dr. Sibylle Gierschmann, München, moderiert und war dem Datenschutz und Datenmanagement gewidmet. 175 Tage nach Geltungsbeginn der DSGVO berichtete Prof. Dr. Thomas Petri, der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, von ersten Erfahrungen aus der Praxis. RAin Dr. Christiane Bierekoven, Köln, untersuchte die Auswirkungen des nunmehr in der DSGVO verankerten Grundsatzes des Datenschutzes durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen auf die Vertragsgestaltung. RA Matthias Pruns, Bonn-Bad Godesberg referierte aus der anwaltlichen Beratungspraxis zum digitalen Nachlass und dem privaten Datenmanagement.

Nach der Sitzung wurde die jährliche Mitgliederversammlung abgehalten. Den kulturellen Rahmen für das festliche Abendessen bildete eine Museumsführung durch die Kunsthalle der Hypo-Kulturstiftung. Beim festlichen Abendessen wurden auch der DSRI-Wissenschafts- und der Absolventenpreis (siehe dazu VIII., Rz. 27) durch die Vorsitzende des DSRI-Stiftungsrates, RAin Dr. Ursula Widmer, Bern, übergeben.

Am Samstag referierten unter Moderation von Dr. Matthias Baumgärtel, EWE TEL GmbH, Oldenburg, zunächst Frank Hartmann und RA Matthias Prinz, beide TU Darmstadt. Ihr Vortrag zum immaterialgüterrechtlichen Schutz von Systemen künstlicher Intelligenz bei der DSRI-Herbstakademie 2018 wurde mit dem Best Speech Award für Nachwuchswissenschaftler ausgezeichnet.

Der darauffolgende Themenblock befasste sich mit der digitalen Transformation und den Grundrechten. Prof. Dr. Nikolaus Marsch, D.I.A.P. (ENA), Universität des Saarlandes, verband den Themenkomplex der Grundrechte mit dem Oberthema der Tagung, die ganz im Zeichen der künstlichen Intelligenz stand. In einer fundierten Untersuchung des europäischen Datenschutzgrundrechts zeigte er Spielräume für technologische Innovation und innovativen Schutz beim Einsatz künstlicher Intelligenz auf. Prof. Dr. Wolfgang Schulz, Direktor des Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung, Hamburg, betrachtete die Kommunikationsgrundrechte im Umfeld von Plattformen und anderen Informationsintermediären sowie die Auswirkungen der DSGVO auf das Äußerungsrecht. Abgerundet wurde der Grundrechtskanon durch einen Werkstattbericht von Prof. Dr. Dirk Heckmann, TU München, und Ninja Marnau, Helmholtz-Institut i.G., CISPA, Saarbrücken, zum neuen IT-Sicherheitsgesetz.

Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Tagungsberichte von Janßen/Mysegades/Templin, CR 12/2018, R141 f. sowie Pittau/Michel/Tannen, K&R 2/2019, VI verwiesen.

III. 19. DSRI-Herbstakademie, Ruhr-Universität Bochum (12.-15.9.2018)

Die Herbstakademie bietet Nachwuchswissenschaftlern und -praktikern ein Forum zur Diskussion der aktuellen Entwicklungen des Informationstechnologierechts. Unter dem Oberthema „Rechtsfragen digitaler Transformationen – Gestaltung digitaler Veränderungsprozesse durch Recht“ wurden bei der 19. DSRI-Herbstakademie an der Ruhr-Universität Bochum Vorträge auf den Gebieten des Immaterialgüterrechts, des Telekommunikationsrechts, des Fernabsatz-, Datenschutz- und Strafrechts sowie der Rechtsinformatik abgehalten. Vertieft wurden die einzelnen Themenblöcke durch „Updates“ von Experten zur Rechtsentwicklung der vergangenen 12 Monate.

Die Vorträge sind in einem Tagungsband veröffentlicht und können als Podcast unter www.dsri.de abgerufen werden.

IV. Aktivitäten der Fachausschüsse

Die DGRI-Fachausschüsse trafen sich im Berichtsjahr zu insgesamt drei Sitzungen.

1. Fachausschuss Firmenjuristen

Die Firmenjuristen kamen am 13.4.2018 bei der Deutsche Leasing AG in Bad Homburg v. d. Höhe zusammen. Auf der Agenda standen die ePrivacy-Verordnung – Stand des Gesetzgebungsverfahrens und Auswirkungen für Internetwirtschaft und Softwareindustrie (RA Dr. Olaf Koglin, Axel Springer SE, Berlin), Pleiten, Pech und Pannen – quo vadis elektronisches Anwaltspostfach (RA Kai Recke, eyeo GmbH), die DGRI-Schlichtung: Erfahrungen und Perspektiven (Prof. Dr. Axel Metzger, Humboldt-Universität zu Berlin) und ein Praxisbericht zum Softwareleasing (RAin Angelika Zöller, DAL Deutsche Anlagen-Leasing GmbH & Co KG, Mainz).

Das zweite Jahrestreffen der Firmenjuristen wurde am 9.11.2018 bei der Citrix Systems GmbH, München, abgehalten. Zunächst stellte der Gastgeber der Sitzung, RA Oliver Kirchner, die Produkte und Services von Citrix inklusive rechtlicher Aspekte im Zusammenhang mit BYOD, Mobility, Mobile Workspaces und „Anyness“ vor. Anschließend referierte RA Tobias Haar, OWNR Group, Hamburg, zum Geheimnisschutzgesetz. RA und SRA Dr. Gregor Rutow, Allianz SE, München, nahm die Auswirkungen von Legal Tech auf Inhouse-Juristen in den Blick. Die Sitzung schloss mit einem Erfahrungsaustausch zur DSGVO nach (knapp) 6 Monaten. Hierzu referierte RA und Dipl.-Kfm. Dr. Sebastian Kraska, IITR Datenschutz GmbH, München.

Fachausschuss Telekommunikations- und Medienrecht

Der Fachausschuss Telekommunikations- und Medienrecht befasste sich am 29.6.2018 in Frankfurt/M. mit den Herausforderungen durch die neue ePrivacy-Verordnung. Die ePrivacy-Richtlinie datiert bereits aus dem Jahr 2002 und hält mit den digitalen Entwicklungen nicht mehr Schritt. Daher will die EU-Kommission die ePrivacy-Richtlinie durch eine ePrivacy-Verordnung ersetzen. Die Veranstaltung beleuchtete den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens (Axel Voss, MdEP und Berichterstatter zur ePrivacy-Verordnung), ging auf mögliche Änderungen im deutschen TKG und TMG ein (Rolf Bender, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und stellte ausgewählte Herausforderungen für die Praxis heraus (RA Dr. Holger Lutz, Frankfurt/M.).

V. Publikationen

Stellungnahmen der DGRI

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 11.9.2018 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vorgelegt. Er bezweckt die Verhinderung von missbräuchlichen Abmahnungen sowie die Verbesserung der Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen und enthält im Wesentlichen Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) und des Gerichtskostengesetzes (GKG).

Der Fachausschuss Datenschutz der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) hat sich mit dem Entwurf befasst und im Rahmen der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durchgeführten Verbändeanhörung eine Stellungnahme erstellt. Die Stellungnahme befasst sich insbesondere mit datenschutzrechtlichen Fragen und konzentriert sich auf den seit langem umstritten Aspekt, ob Datenschutzregelungen zugleich Marktverhaltensregelungen sind – und (nur) dann über das UWG abmahnbar wären. Sie nimmt Bezug auf eine in der Gesetzesbegründung enthaltene Formulierung, die diesbezüglich Präjudizien schaffen kann, so dass deren Streichung oder besser sogar noch eine zusätzliche Klarstellung, dass die Regelungen der DSGVO gerade keine Marktverhaltensregelungen sind, gefordert wurde. Die Stellungnahme ist in diesem Band abgedruckt und abrufbar unter www.dgri.de.

2. Journal of Intellectual Property, Information Technology and eCommerce Law (JIPITEC)

Die Kooperation mit der JIPITEC als Forum für die Analyse des europäischen Rechts wurde im Berichtsjahr weiter fortgesetzt.
In 2018 wurden insgesamt 30.141 (2017: 29.030) Zugriffe verzeichnet, davon entfielen 10.311 (2017: 13.300) Seitenabrufe auf Europa. Unter den außereuropäischen Ländern verzeichnen die USA mit 13.961 (2017: 13.457) die meisten Besucher.

Die Beiträge des Journals sind bei HeinOnline im Volltext gelistet und abrufbar unter www.jipitec.eu. Zudem werden sie demnächst bei SCOPUS, der weltweit größten Abstract- und Zitationsdatenbank für peer-reviewte wissenschaftliche Literatur, gelistet sein.

VI. Schlichtungsstelle IT

Die Schlichtungsstelle ist Ansprechpartner in allen Fragen bezüglich des von der DGRI bereitgestellten Instruments zur Beilegung von Streitigkeiten mit informations- und kommunikationstechnischem Bezug und beantwortet regelmäßig Anfragen zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens. Neben der Betreuung der laufenden Verfahren obliegt der Schlichtungsstelle IT die Pflege der Schlichterdatenbank und der Erfahrungsaustausch mit den Schlichtungsteams. Im Berichtsjahr stellte Prof. Dr. Axel Metzger die Erfahrungen mit und Perspektiven der DGRI-Schlichtung im Kreis der DGRI-Firmenjuristen (siehe unter IV.1, Rz. 18) vor.

VII. Seminare und Workshops in Kooperation mit Dr. Otto Schmidt

Der Wissenschaftspreis der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) wurde an Prof. Dr. Nikolaus Marsch, D.I.A.P. (ENA) für seine Habilitation mit dem Titel „Das europäische Datenschutzgrundrecht. Grundlagen – Dimensionen – Verflechtungen“ vergeben. Mit dem Absolventenpreis für eine herausragende Abschlussarbeit wurde Quincy C. Lobach ausgezeichnet. Die Arbeit setzt sich u.a. mit dem europäischen Richtlinienvorschlag zum Online-Warenhandel auseinander. Der Beitrag ist in diesem Band abgedruckt.

Der Wissenschaftspreis ist mit 2.000 EUR und der Absolventenpreis mit 500 EUR dotiert. Beide Preise werden im Rahmen der Jahrestagung der DGRI übergeben, die auch das Preisgeld zur Verfügung stellt.

VIII. Preise und Auszeichnungen

Den Wissenschaftspreis der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) erhielt Dr. Graziana Kastl für ihre Dissertation „Automatisierung im Internet“. Mit dem Absolventenpreis für eine herausragende Diplom- oder Magisterarbeit, Bachelor- oder Master-Thesis oder sonstige Abschlussarbeit wurde Radina Raychova ausgezeichnet. Die Arbeit mit dem Titel „Data Portability. Analysis of the legal concept with regard to the European Data Protection Draft Regulation of December 2014“ setzt sich mit der in der EU-Datenschutzgrundverordnung enthaltenen Verpflichtung zur Datenportabilität auseinander. Weitere Einzelheiten sind den Beiträgen der Preisträgerinnen, abgedruckt in diesem Band, zu entnehmen.

Die Preise sind mit 2.000 EUR (Wissenschaftspreis) bzw. 500 EUR (Absolventenpreis) dotiert. Die Preisgelder werden von der DGRI zur Verfügung gestellt.

IX. Wissenswertes aus der DGRI

Mitgliederentwicklung

Per 31.12.2018 belief sich die Zahl der Mitglieder auf 823, davon 32 Firmen- und 791 Einzelmitgliedschaften.

Personalia

Die Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Dirk Heckmann (Vorsitzender), Dr.-Ing. Peter J. Hoppen (stellv. Vorsitzender) sowie Prof. Dr. Dr. Walter Blocher, RA Dr. Robert Briner und RA Dr. Axel Funk (letztere als Beisitzer) wurden von der Mitgliederversammlung für eine weitere Amtsperiode wiedergewählt. Nach Erweiterung des Vorstands per Satzungsänderung vom 16.11.2018 wurde Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider (Universität Bonn) von der Mitgliederversammlung als Neumitglied in den Vorstand gewählt.

Als Mitglied des Beirats wurde RA Dr. Anselm Brandi-Dohrn erstmals durch den Vorstand bestellt.

Kassenprüfer sind für ein weiteres Jahr Prof. Dr. Stefan Ernst und Jan Spoenle.

Geschäftsstelle

In der Geschäftsstelle wurden federführend die DGRI-Jahrestagung und das Drei-Länder-Treffen organisiert und die Stellungnahmen der Gesellschaft koordiniert. Die Geschäftsstelle ist Ansprechpartner für Mitglieder, Kooperationspartner und Sponsoren und kümmert sich um die Buchhaltung und den Jahresabschluss.