Fachausschüsse

Ansprechpartner der DGRI sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Praktikerinnen und Praktiker sowohl auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften als auch auf jenem der Technik. Mit ihnen sucht die DGRI den Austausch von Wissen, Erfahrungen und Meinungen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse nutzt sie für die Information ihrer Mitglieder und anderer Interessierter, aber auch zur Unterstützung von Gesetzgebung und Rechtsprechung, soweit dies möglich und angezeigt ist.

Zu diesem Zweck hat die DGRI zehn Fachausschüsse eingerichtet, in denen Expertinnen und Experten sowie Interessierte zu einzelnen Fachgebietsschwerpunkten ihres Aufgabenbereichs regelmäßigen Austausch pflegen und sowohl interne als auch öffentliche Veranstaltungen vorbereiten und durchführen.

Die in der Regel von zwei bis drei Expertinnen oder Experten geleiteten Fachausschüsse bestehen aus Mitgliedern, die sich der jeweiligen Materie intensiv widmen. Je nach konkreter Thematik kommen ggf. weitere Mitglieder hinzu, die am Themenkreis des Fachausschusses eher allgemein oder unter ganz spezifischen Aspekten interessiert sind.

Die Fachausschüsse sind schwerpunktmäßig folgenden Themen gewidmet:

Legal Tech: Die inhaltliche Schwerpunktsetzung dieses neu eingerichteten Fachausschusses wird von der Fachausschussleitung gemeinsam mit den Mitgliedern erarbeitet.

Datenschutz und Datenökonomie: Rechte an Daten, „Dateneigentum“, Zugang zu Daten (inkl. Kartellrecht), Informationsfreiheitsgesetz, selbstverständlich unter Berücksichtigung der europäischen Grundlagen.

Digitale Wirtschaft und Plattformökonomie: zivilrechtliche Ausgestaltung von digitalen Geschäftsmodellen im B2B und B2C-Bereich, die Gestaltung von Verträgen und Nutzungsbedingungen zu diesen Geschäftsmodellen und die jeweiligen digitalen Inhalten.

Social Media und Intermediäre im Internet: Urheber- und medienrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Plattformen im Internet.

Cloud Computing, Outsourcing, IT-Projekte: Cloud-Strategien, aktuelle Fragen des IT-Vertragsrechts, Implementierungs- und Einführungsprojekte, Software-Entwicklungsprojekte.

KI, IoT, Blockchain: Die inhaltliche Schwerpunktsetzung dieses neu eingerichteten Fachausschusses wird von der Fachausschussleitung gemeinsam mit den Mitgliedern erarbeitet.

Softwareschutz: Die Ausbalancierung der Schutzinteressen von Softwareherstellern,-vertreibern und -anwendern.

Digital Compliance: Compliance durch Digitalisierung (einerseits Zunahme der Risiken, andererseits Einhaltung durch digitale Tools); „Compliance by Design“; „Compliance by Default".

Telekommunikation und IT-Sicherheit: Spezifische Regeln und Regulierungsvorschriften des Telekommunikationsmarktes einschließlich des sektorspezifischen Datenschutzrechts, IT-Sicherheitsrecht, IT-Sicherheitsvertragsrecht, IT- und Cyber-Sicherheit in Unternehmen und Behörden, kritische Infrastrukturen.

Schlichtung: Begleitung und Mitgestaltung der Entwicklung der DGRI-Schlichtung als Instrument zur einvernehmlichen Konfliktlösung im IT-Bereich.

Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen: Aktuelle IT-rechtliche Fragen und konkrete juristische Fallgestaltungen, die insbesondere Unternehmensjuristinnen und -juristen betreffen.

 

 

 

 

Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI)