Fachausschuss Softwareschutz

Detaillierte Beschreibung

Der FA Softwareschutz befasst sich mit Fragen des Urheber-, Leistungs-, Patent- und Know-how-Schutz sowie Lizensierung von Software und Datenbanken (Fragen des Bestehens, Inhalts und Umfangs von Schutzrechten an Computerprogrammen und sinstige Elementen von Software und verwandten Produkten der Informationstechnologie; Sicherstellung von Schutzinteressen bei Softwareherstellung, -vertrieb und -anwendung; Schutz von uns vor DRM-Systemen, Fragen der Gestaltung von Lizenzregulierungen), wobei die AUfarbeitung der Themen in der Regel nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus technischer Perspektive, häufig unter Hinzuziehung entsprechender technischer Expertise erfolgt.

Kontakt

  • Dr. Malte Grützmacher
    Rechtsanwalt
    CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB
    Stadthausbrücke 1-3
    20355 Hamburg
    Tel.: +49 40 37630 377
    E-Mail: malte.gruetzmacher@cms-hs.com
  • N.N.
Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI)