Fachausschuss Softwareschutz

Detaillierte Beschreibung

Der FA Softwareschutz befasst sich mit Fragen des Urheber-, Leistungs-, Patent- und Know-how-Schutz sowie Lizensierung von Software und Datenbanken (Fragen des Bestehens, Inhalts und Umfangs von Schutzrechten an Computerprogrammen und sinstige Elementen von Software und verwandten Produkten der Informationstechnologie; Sicherstellung von Schutzinteressen bei Softwareherstellung, -vertrieb und -anwendung; Schutz von uns vor DRM-Systemen, Fragen der Gestaltung von Lizenzregulierungen), wobei die AUfarbeitung der Themen in der Regel nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus technischer Perspektive, häufig unter Hinzuziehung entsprechender technischer Expertise erfolgt.

Kontakt

  • Dr. Malte Grützmacher
    Rechtsanwalt

    CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB
    Stadthausbrücke 1-3
    20355 Hamburg
    Tel.: +49 40 37630 377
    E-Mail: malte.gruetzmacher@cms-hs.com

  • Dr. Lucie Antoine
    Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Habilitandin 
    Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Recht des Geistigen Eigentums mit Informationsrecht und IT-Recht (GRUR-Lehrstuhl)
    Marstallplatz 1

    80539 München
    Tel.: +89 24246-409
    E-Mail: lucie.antoine@jura.uni-muenchen.de
Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI)