Fachausschuss Softwareschutz
Detaillierte Beschreibung
Der FA Softwareschutz befasst sich mit Fragen des Urheber-, Leistungs-, Patent- und Know-how-Schutz sowie Lizensierung von Software und Datenbanken (Fragen des Bestehens, Inhalts und Umfangs von Schutzrechten an Computerprogrammen und sinstige Elementen von Software und verwandten Produkten der Informationstechnologie; Sicherstellung von Schutzinteressen bei Softwareherstellung, -vertrieb und -anwendung; Schutz von uns vor DRM-Systemen, Fragen der Gestaltung von Lizenzregulierungen), wobei die AUfarbeitung der Themen in der Regel nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus technischer Perspektive, häufig unter Hinzuziehung entsprechender technischer Expertise erfolgt.
Sitzung des Fachausschusses Softwareschutz
Termin:
05.05.2023, 14-17 Uhr
Ort:
BARDEHLE PAGENBERG Partnerschaft mbB, Patentanwälte Rechtsanwälte, Prinzregentenplatz 7, 81675 München, Deutschland
Thema:
„Patentfähigkeit computerimplementierter Erfindungen – IoT, Automotive, Industrie 4.0 und künstliche Intelligenz“
und
„Die Lizenzierung von Softwarepatenten – worauf ist zu achten?“
Es referieren:
Herr Dr. rer. nat., Dipl.-Inf. Patrick Heckeler, BARDEHLE PAGENBERG, München
und
Herr Dr. jur., Dipl.-Inform. Christof Karl, LL.M., BARDEHLE PAGENBERG, München
Um Anmeldung per E-Mail wird gebeten bis zum 28. April 2023.
Zum Formular für die FAO-Bescheinung
Kontakt
- Dr. Malte Grützmacher
Rechtsanwalt
CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB
Stadthausbrücke 1-3
20355 Hamburg
Tel.: +49 40 37630 377
E-Mail: malte.gruetzmacher@cms-hs.com - N.N.