Digitalwirtschaft, Cloud-Strategie, Update im Ländervergleich
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Die Veranstaltung ist für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO grundsätzlich geeignet, die Entscheidung über die FAO-Anerkennung bleibt jedoch der jeweiligen Kammer vorbehalten. Bei durchgängiger Teilnahme kann eine Fortbildung im Umfang von fünf Zeitstunden bescheinigt werden.
Termin und Ort
vom 17. – 18.6.2021, online