Das Angebot der DGRI Fachausschüsse richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Praktikerinnen und Praktiker sowohl auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften als auch auf jenem der Informatik. Mit ihnen sucht die DGRI den Austausch von Wissen, Erfahrungen und Meinungen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse nutzt sie für die Information ihrer Mitglieder und anderer Interessierter, aber auch zur Unterstützung von Gesetzgebung und Rechtsprechung, soweit dies möglich und angezeigt ist.
Zu diesem Zweck hat die DGRI elf Fachausschüsse eingerichtet, in denen Expertinnen und Experten sowie Interessierte zu Schwerpunkten des jeweiligen Aufgabenbereichs regelmäßigen Austausch pflegen und sowohl interne als auch öffentliche Veranstaltungen durchführen.
Die in der Regel von zwei bis drei Expertinnen oder Experten geleiteten Fachausschüsse bestehen aus Mitgliedern, die sich der jeweiligen Materie intensiv widmen. Je nach konkreter Thematik kommen ggf. weitere Mitglieder hinzu, die am Themenkreis des Fachausschusses eher allgemein oder unter spezifischen Aspekten interessiert sind.