Der Fachausschuss befasst sich mit primär mit den urheber- und medienrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Internet-Intermediären. Während deren Haftung lange Zeit vor allem richterrechtlich konturiert wurden (z.B. „Störerhaftung“ von Online-Plattformen), hat in den letzten Jahren der (deutsche und europäische) Gesetzgeber eine Vielzahl neuer Regelungen geschaffen. Mit dem Digital Services Act (DSA) gibt es mittlerweile eine Art Grundgesetz für Online-Intermediäre. Allen voran Social-Media-Plattformen wie TikTok, Instagram, Facebook, YouTube, Vimeo, XING, LinkedIn, Pinterest, Reddit, Twitter usw. treffen eine Vielzahl spezifischer Sorgfaltspflichten, die nicht nur Konflikte zwischen Kommunikationsfreiheiten einerseits und Rechten Dritten andererseits lösen sollen. Die Haftung von „Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten“ für urheberrechtswidrige Drittinhalte regelt Art. 17 DSM-RL (RL (EU) 2019/790), der wiederum in Deutschland im Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) umgesetzt ist. Im nationalen Recht spielen ferner der MStV und das geplante Umsetzungsgesetz zum DSA („Digitale-Dienste-Gesetz“) eine Rolle bei der Regulierung von Plattformen. Der Fachausschuss begleitet die Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens von Social Media Plattformen und Online-Intermediären.