FAQ

Mitgliedschaft

Die DGRI-Mitgliedschaft wird durch die Satzung und die Beitragsordnung geregelt, die Sie mit Ihrem Aufnahmeantrag anerkennen.

Dauer der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft besteht mindestens während des Kalenderjahres des Eintritts und verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr.

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Im Beitrittsjahr ist er für das gesamte laufende Kalenderjahr in voller Höhe zu entrichten.

Ermäßigte / beitragsfreie Einstufung

Mitglieder, die studieren, das Referendariat absolvieren oder an Hochschulen als wissenschaftlich Mitarbeitende tätig sind, können eine entsprechende Einstufung beantragen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Beitragsrechnungen

Beitragsrechnungen werden zu Beginn der Mitgliedschaft, ansonsten zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres im PDF-Format an die der DGRI-Geschäftsstelle bekannte E-Mail-Adresse versandt. Darüber hinaus werden die Beitragsrechnungen im Online-Mitgliederbereich zur Verfügung gestellt.

Beitragszahlung

Der Mitgliedsbeitrag ist innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsdatum fällig. Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erleichtert Ihnen und der DGRI-Geschäftsstelle die Arbeit.

Spendenbescheinigung

Mitglieder können eine Spendenbescheinigung über den gezahlten Mitgliedsbeitrag anfordern. Wenden Sie sich dazu bitte per E-Mail an kontakt@dgri.de.

Kündigung

Die Kündigung der Mitgliedschaft kann schriftlich oder per E-Mail (kontakt@dgri.de) zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. Der Eingang der Kündigung wird schriftlich oder per E-Mail bestätigt.