Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) stellt ein Instrumentarium zur Verfügung, um Streitigkeiten mit Bezügen zur Informations- und Kommunikationstechnik im Wege der Mediation und/oder Schlichtung beizulegen. Das Instrumentarium richtet sich auch an Nichtmitglieder. Grundlage für die Verfahren der Mediation oder Schlichtung ist die zuletzt im November 2024 modernisierte Schlichtungsordnung. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren können Sie auch dem OnePager und dem Informationsflyer entnehmen.
English: The German Association for Law and Informatics e.V. (DGRI) provides a set of instruments for settling disputes relating to information and communication technology by means of mediation and/or conciliation. The instruments are also aimed at non-members. The basis for mediation or conciliation procedures is the Conciliation Rules (DGRI Schlichtungsordnung), which were last revised in November 2024. You can find further information on the procedure in our OnePager (English) or consult the convenience translation of the DGRI Conciliation Rules.
»Über 40 Jahre Erfahrung, Einigung in etwa 60 % der über 100 Fälle«
Die DGRI befasst sich seit über 40 Jahren mit Fragen im Bereich der Schnittstellen zwischen Informationstechnologie einerseits sowie Recht und Wirtschaft andererseits. Bereits im Jahr 1991 richtete die DGRI die Schlichtungsstelle IT ein, um ein neues, auf die speziellen Herausforderungen informationstechnischer Sachverhalte zugeschnittenes Verfahren zur Lösung rechtlicher Konflikte anzubieten. Seither wurde das Modell der Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten mit IT-Bezug kontinuierlich weiterentwickelt, um in einem sich schnell verändernden technischen Umfeld stets zeitgemäße und passende Lösungen anzubieten.
Seit Beginn ihrer Tätigkeit hat sich die Schlichtungsstelle IT als zuverlässiger und fachkundiger Partner für Akteure aus den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen etabliert: In weit über der Hälfte der mehr als 100 durchgeführten Verfahren konnte eine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden. Den erzielten Schlichtungsvergleich können die Parteien dabei auch unter den Voraussetzungen des § 796a ZPO in Form eines Anwaltsvergleichs schließen. Dabei handelt es sich um einen außergerichtlichen Vergleich, der unter bestimmten Voraussetzungen für vollstreckbar erklärt werden kann. Für die Beteiligten stellt dies eine praktische Möglichkeit dar, das Ergebnis der Schlichtung abzusichern. Falls eine Einigung im Schlichtungsverfahren nicht gelingt, können Gutachten der als Schlichter eingesetzten IT-Sachverständigen oder durch juristische Schlichter vorgeschlagene Schlichtungsvergleiche gleichwohl bei weitergehenden Verhandlungen oder zur Vorbereitung eines gerichtlichen Verfahrens verwendet werden. Die Moderation des Streits durch fachlich kompetente Schlichter führt allerdings in der überwiegenden Zahl der Verfahren bereits zu einer einvernehmlichen Lösung – auch oder gerade in den Fällen, in denen sich die Fronten bereits zunehmend verhärtet haben und eine Einigung zwischen den Parteien aussichtslos erscheint.
Die Schlichtungsstelle IT erreichen Sie wie folgt
Kontakt Schlichtungsstelle IT
E-Mail: schlichtung@dgri.de
Sofern Sie der Schlichtungsstelle IT PDF-Anlagen verschlüsselt zukommen lassen möchten, können Sie zuvor per E-Mail unter Angabe eines weiteren Kommunikationskanals (z.B. SMS, Signal, Post) ein individuelles Passwort anfordern.
Ansprechpersonen
Leitung der Schlichtungsstelle
Prof. Dr. Boris Paal, M. Jur. (Oxford)
Arcisstraße 21
80333 München
Wissenschaftliche Mitarbeit
Dr. Tristan Radtke, LL.M. (NYU)
Schlichtungsdokumente
Schlichtungsordnung (Stand: 21.11.2024; alte Fassungen: 2022, 2012)
Conciliation Rules (convenience translation)
Schlichtungsklausel
Conciliation Clause
Hinweise zu den Schlichtungsgebühren