Der FA Softwareschutz befasst sich mit Fragen des Urheber-, Leistungs-, Patent- und Know-how-Schutz sowie Lizensierung von Software und Datenbanken (Fragen des Bestehens, Inhalts und Umfangs von Schutzrechten an Computerprogrammen und sinstige Elementen von Software und verwandten Produkten der Informationstechnologie; Sicherstellung von Schutzinteressen bei Softwareherstellung, -vertrieb und -anwendung; Schutz von uns vor DRM-Systemen, Fragen der Gestaltung von Lizenzregulierungen), wobei die AUfarbeitung der Themen in der Regel nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus technischer Perspektive, häufig unter Hinzuziehung entsprechender technischer Expertise erfolgt.
Ansprechpersonen
Dr. Malte Grützmacher
Rechtsanwalt
CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB
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Dr. Lucie Antoine
Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Habilitandin
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Recht des Geistigen Eigentums mit Informationsrecht und IT-Recht (GRUR-Lehrstuhl)
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