Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. organisiert sich mittels verschiedener Organe und Funktionstragender, zu denen die Mitgliederversammlung, der Gesamtvorstand, der geschäftsführende Vorstand, der Beirat, die Fachausschüsse, die Kassenprüfenden und die Geschäftsführung zählen.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Sie beschließt insbesondere über Wahl, Abwahl und Entlastung des Vorstands, des Beirats und der Kassenprüfenden, über die Jahres- und Rechenschaftsberichte des Vorstands, des Beirats, der Ausschüsse und der Kassenprüfenden sowie über den Haushaltsplan. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel jährlich im November „virtuell“ in Form einer Videokonferenz statt. Der Vorstand kann auch außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen.
Der Gesamtvorstand leitet die Vereinsangelegenheiten nach den in der Satzung festgelegten Grundsätzen. Er trifft sich jährlich zu einem in Präsenz stattfindenden Kick-off-Meeting und mehreren, meist online oder hybrid stattfindenden, Sitzungen.
Der geschäftsführende Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Gesellschaft. Die oder der Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden bilden den geschäftsführenden Vorstand.
Der Beirat berät den Vorstand bei der Konkretisierung der der Zwecke der Gesellschaft, bei der Einrichtung und Auflösung von Ausschüssen und bei der Formulierung des Arbeitsprogramms. Er besteht aus Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Technik, Recht und Verwaltung, die das fachliche Spektrum der Gesellschaft repräsentieren.
Die Fachausschüsse dienen dem regelmäßigen Austausch von Expertinnen und Experten sowie sonstigen Interessierten zu den Themen des Aufgabenbereichs des jeweiligen Fachausschusses. Sie führen sowohl interne als auch öffentliche Veranstaltungen durch. Die Fachausschussleitendenden organisieren und leiten die Fachausschüsse. Dies geschieht im Rahmen von Online-Sitzungen.
Die Kassenprüferinnen und Kassenprüfer überwachen die Einhaltung des Haushaltsplans, die Mittelverwendung, die Buchführung und die Vermögensverwaltung und berichten der Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Prüfung.
Die Geschäftsführung unterstützt mit der bei ihr eingerichteten Geschäftsstelle den geschäftsführenden Vorstand und den Gesamtvorstand bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie ist zugleich Ansprechpartnerin für Mitglieder und an der DGRI interessierte Personen und Institutionen.
Satzung
Die Satzung der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DGRI) ist hier in PDF-Form einzusehen.