Beitragsordnung

In der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 14.11.2025.

Durch die Mitgliedschaft in der DGRI erwirbt das Mitglied das Recht zur Teilnahme an DGRI-Veranstaltungen zu Vorzugspreisen, zum Bezug der Zeitschrift „Computer und Recht“ sowie weiterer Publikationen zu günstigen Sonderbedingungen, zur Teilnahme an Veranstaltungen des Verlags Dr. O. Schmidt KG zu reduzierten Gebühren, zur aktiven Mitarbeit in Fachausschüssen, zur kostenlosen Teilnahme an Online-Fachausschusssitzungen sowie zum kostenlosen Bezug jährlich eines Bandes der DGRI-Schriftenreihe als eBook. Dieses Angebot wird laufend erweitert.

Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft in der DGRI e. V. bemisst sich ab dem 01. Januar 2026 wie folgt:

(1) Natürliche Personen:
a) Reguläre Mitglieder 150,00 €
b) Rentner und Pensionäre* ab Vollendung des 65. Lebensjahres 80,00 €
c) Wissenschaftlich Mitarbeitende an Universitäten* und Berufsanfänger:innen* in den ersten beiden Berufsjahren 30,00 €
d) Studierende /Referendar:innen* 15,00 €

 

Die Mitgliedschaft ist eine persönliche Mitgliedschaft, die zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedsinteressierten abgeschlossen wird. Eine Mitgliedschaft endet im Einklang mit § 4 Abs. 3 der Satzung durch Austritt des Mitglieds oder durch Ausschluss aus der Gesellschaft. Die Mitgliedschaft endet ausdrücklich nicht durch einen Kanzleiwechsel. Etwaige Kanzleiwechsel sowie Adressänderungen sollen durch die Mitglieder selbstständig in ihrer Mitgliedsakte durchgeführt werden. / Etwaige Kanzleiwechsel sowie Adressänderungen sollen der Geschäftsstelle rechtzeitig mitgeteilt werden.

* Studierende, Referendare und andere in Ausbildung befindliche Personen zahlen nur 15,00 €, sofern der reduzierte Mitgliedsbeitrag bis zu dem in der Rechnung genannten Termin auf dem DGRI-Konto eingeht und gleichzeitig der DGRI-Geschäftsstelle ebenfalls bis zu diesem Datum eine Bescheinigung über das Ausbildungsverhältnis (Immatrikulationsbescheinigung, Kopie der Ernennungsurkunde als Referendar:in o.ä.) vorgelegt wird.
Als Studierende im Sinne dieser Beitragsordnung gelten alle an einer Universität, Fachhochschule o.a. Einrichtung ordnungsgemäß Immatrikulierte während ihres ersten Ausbildungsweges. Weiterführende Studiengänge, insbesondere Masterstudiengänge, sind hiervon nicht umfasst.
Analog gilt dies für die ermäßigten Beiträge (s. oben) für wiss. Mitarbeitende und Berufsanfänger:innen, wenn der Nachweis fristgerecht vorgelegt wird (Nachweis: Zeugnis des Zweiten Staatsexamens, Urkunde über die Zulassung als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Bestätigung des Arbeitgebers, seit wann die Beschäftigung als Berufsanfänger:in besteht), sowie für Rentner:innen (Kopie des Personalausweises).

(2) Firmen, Institutionen, Kanzleien:
a) Anwaltskanzleien 300,00 € und 500,00 €
b) Staatliche und wissenschaftliche Organisationen 300,00 € und 500,00 €
c) Industrie 500,00 € und 800,00 €

 

jeweils nach Selbsteinschätzung der Leistungsfähigkeit.
Innerhalb dieses Rahmens wird der Jahresbeitrag im Einvernehmen zwischen dem Mitgliedsinteressenten und der DGRI-Geschäftsführung festgelegt. Maßgebend für die Einordnung in den Beitragsrahmen sind die Bedeutung des Unternehmens etc., seine Größe sowie vergleichbare Gesichtspunkte.

(Stand: November 2025)

 

Die Beitragsordnung kann als PDF hier heruntergeladen werden.