Fachausschuss Digitale Wirtschaft und Plattformökonomie

Der Fachausschuss widmet sich schwerpunktmäßig der zivilrechtlichen Ausgestaltung von digitalen Geschäftsmodellen im B2B und B2C-Bereich, insbesondere der Gestaltung von Verträgen und Nutzungsbedingungen zu diesen Geschäftsmodellen und den jeweiligen digitalen Inhalten. Eine Rolle spielen hierbei insbesondere die Gestaltung von Vertriebsverträgen über digitale Inhalte, beispielsweise Daten, sowie die Gestaltung der Vertragsverhältnisse der unterschiedlichen Akteure in digitalen Ökosystemen, in deren Zentrum häufig Plattformen wie Amazon, ebay, Alibaba, IoT-Plattformen, Uber, AirBnB, etc. stehen.

Er beschäftigt sich mit den Besonderheiten der digitalen Wirtschaft und der Plattformen im Vergleich zur herkömmlichen Wirtschaft und deren traditionellen Marktteilnehmern, insbesondere mit den Rollen und der Verantwortung der unterschiedlichen Akteure, sowie mit den vertraglichen und haftungsrechtlichen Risiken. Darüber hinaus widmet sich der Fachausschuss den speziellen regulatorischen Vorgaben, beispielsweise der P2B-Verordnung sowie dem Digital Markets Act und dem Digital Services Act. Schwerpunkt sin dauch kartellrechtliche Vorgaben, beispielsweise §19a GWB, sowie wettbewerbsrechtliche Fragestellungen (unfaire Geschäftspraktiken), ebenso wie aufsichtsrechtluche Vorgaben, die besonders für bestimmte Branchen gelten, wie z.B. Banken-, Versicherungs- und Börsenregulierung (z.B. § 25b KWG, MaRisk, BAIT, § 5 BörsG)

Schließlich befasst sich der Fachausschuss mit spezifischen steuerlichen Rahmenbedingungen der digitalen Wirtschaft sowie der Einbeziehung der internationalen Rechtsdurchsetzung sowie des internationalen Privatrechts.

Ansprechpersonen

Isabell Conrad

Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht

CSW Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer

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Jens Engelhardt

Rechtsanwalt

NOTOS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

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Prof. Dr. Thomas Wilmer

Rechtsanwalt

Avocado Rechtsanwälte

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