Er beschäftigt sich mit den Besonderheiten der digitalen Wirtschaft und der Plattformen im Vergleich zur herkömmlichen Wirtschaft und deren traditionellen Marktteilnehmern, insbesondere mit den Rollen und der Verantwortung der unterschiedlichen Akteure, sowie mit den vertraglichen und haftungsrechtlichen Risiken. Darüber hinaus widmet sich der Fachausschuss den speziellen regulatorischen Vorgaben, beispielsweise der P2B-Verordnung sowie dem Digital Markets Act und dem Digital Services Act. Schwerpunkt sin dauch kartellrechtliche Vorgaben, beispielsweise §19a GWB, sowie wettbewerbsrechtliche Fragestellungen (unfaire Geschäftspraktiken), ebenso wie aufsichtsrechtluche Vorgaben, die besonders für bestimmte Branchen gelten, wie z.B. Banken-, Versicherungs- und Börsenregulierung (z.B. § 25b KWG, MaRisk, BAIT, § 5 BörsG)
Schließlich befasst sich der Fachausschuss mit spezifischen steuerlichen Rahmenbedingungen der digitalen Wirtschaft sowie der Einbeziehung der internationalen Rechtsdurchsetzung sowie des internationalen Privatrechts.
Ansprechpersonen
Isabell Conrad
Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht
CSW Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer
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