Jahreschronik 2019/2020

Verfasst von Romy Fiolka

I. 26. Drei-Länder-Treffen 2019 (27. – 29.6.2019, Krems)

Das 26. Drei-Länder-Treffen 2019 fand in Kooperation mit der Donau-Universität Krems statt und ermöglichte eine länderübergreifende Diskussion über vier aktuelle Themenblöcke – Smart Factory, Digitaler Zwilling, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht sowie ein Update im Ländervergleich.

Die Tagung begann am Freitag mit einem Grußwort von Prof. Dr. Viktoria Weber (Vizerektorin für Forschung, Donau-Universität Krems) und Prof. Dr. Clemens Appl (Donau-Universität Krems). Anschließend führte Prof. Dr. Dr. Walter Blocher (Universität Kassel) in das Hauptthema ein.

Im Mittelpunkt der Case Study „Smart Factory/Data Lakes“ stand ein Smart Car, das unter Verwendung von künstlicher Intelligenz und Big Data zur Selbstoptimierung fähig ist. RA Dr. Thorsten Amman (DLA Piper, Köln) referierte anhand des Fallbeispiels über die rechtliche Qualifikation von Daten, die divergierenden Zielsetzungen von Big Data und Datenschutz sowie über Cyber-Sicherheit und haftungsrechtliche Aspekte. RA Dr. Gregor Schroll (DLA Piper, Köln) ergänzte dies um die wettbewerbsrechtliche Problematik und legte ein besonderes Augenmerk auf Data Pooling, Data Lakes, digitale Plattformen und Preisalgorithmen.

Die Parallele aus österreichischer Sicht zogen Stefan Panic und Annika Wanderer (DLA Piper, Wien), die die wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung im Hinblick auf Forschungs- und Entwicklungskooperationen, den Unternehmenserwerb sowie den Informationsaustausch in den Mittelpunkt stellten.

RAin Dr. Monique Sturny (Walder Wyss, Zürich) erläuterte die wesentlichen Unterschiede des schweizerischen Kartellrechts im Vergleich zu den europäischen Regelungen und legte den Fokus auf die sehr hohen Meldeschwellen hinsichtlich der Zusammenschlusskontrolle, auf den Marktbeherrschungstest sowie auf die notwendige Erweiterung des Abredebegriffs in Bezug auf tacit collusion.

Unter der Moderation von Prof. Dr. Herbert Zech (HU Berlin) fand ein Impulsvortrag von Sebastian Louven (Universität Oldenburg) und RA Dr. Carlo Piltz (reuschlaw, Berlin) zu den Verflechtungen zwischen Wettbewerbs- und Datenschutzrecht statt.
Im Anschluss folgte eine Podiumsdiskussion zu diesem Thema mit Dr. Irene Sewczyk (Bundeskartellamt, Bonn), Dr. Maximilian Diem (Bundeswettbewerbsbehörde, Wien), Andreas Zavadil (Datenschutzbehörde, Wien), Sebastian Louven und RA Dr. Carlo Piltz.

Unter der Moderation von RAin Dr. Veronika Fischer folgte als dritter Themenblock ein Update im Ländervergleich, beginnend mit der Darstellung der aktuellen Rechtslage in Österreich. Eva Sainitzer (Oracle Austria GmbH) und RA Dr. Andreas Seling (DORDA Rechtsanwälte GmbH, Wien) befassten sich mit der Umsetzung der Know-How-RL, der NIS-RL sowie mit den Gesetzesänderungen im MarkenSchG und stellten einige höchstgerichtliche Judikate dar.
Anhand ausgewählter Entscheidungen aus der Schweiz berichtete RAin Caroline Gaul (Walder Wyss, Zürich) über die Haftung von Access und Host Providern, die Gültigkeit der Einwilligung für die Weitergabe von Daten bei einer Gesundheits-App sowie die Anwendbarkeit der DSGVO in der Schweiz.

Das Länderupdate Deutschland von Jun.-Prof. Dr. Linda Kuschel (Bucerius Law School, Hamburg) umfasste ausgewählte Fragen zum Urheberrecht, u. a. die Möglichkeit einer Schutzfrist-Verlängerung für gemeinfreie Werke durch den Leistungsschutz und die Geheimhaltung einer Stellungnahme als Sprachwerk. Sie vervollständigte den Bericht mit Ausführungen zu dem unklaren Verhältnis von Datenschutzrecht und Lauterkeitsrecht.

Der Samstag stand unter dem Thema „Der Digitale Zwilling“ und wurde von Prof. Dr. Dr. Walter Blocher moderiert. Zunächst gab Dr.-Ing. Peter Hoppen (Streitz Hoppen und Partner, Brühl) einen Überblick über die wesentlichen Konzepte und technischen Grundlagen. In Vorträgen von Univ.-Prof. Ing. Dr. Clemens Appl, Krems, Dr. Sonja Dürager, Wien, und Jürg Schneider, Zürich, wurden immaterialgüterrechtliche, vertragsrechtliche und haftungsrechtliche Fragen betrachtet und dabei auch die österreichische und schweizerische Perspektive in die Diskussion eingebracht.

II. DGRI-Jahrestagung (7. – 9.11.2019, Berlin)

Die DGRI-Jahrestagung 2019 stand unter dem Oberthema „Daten Freiheit Sicherheit“ und fand im Logenhaus in Berlin statt. „Stärkt oder schwächt Digitalisierung den mühsam errungenen demokratischen Rechtsstaat mit seinen Grundrechten, Freiheiten und sicheren Lebensverhältnissen?“ – mit dieser zentralen Fragestellung war die Jahrestagung 30 Jahre nach dem Berliner Mauerfall am genius loci angekündigt worden. In fünf Themenblöcken lieferten die Vorträge zu Social-Credit-Systemen, Cybersicherheit und Datenethik, wettbewerbs- und prozessrechtlichen Fragen sowie zu den Schlagworten „Legal Tech“ und „Künstliche Intelligenz“ (KI) wertvolle Beiträge für die weitere rechtspolitische Diskussion.

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn) eröffnete als Moderatorin den ersten Themenkomplex „E-Mauern: Unfreiheit by design“. Prof. Dr. Stein Ringen (University of Oxford und King’s College London) veranschaulichte in seinem Vortrag „The Perfect Dictatorship – China’s Social Credit System“, wie neue Technologien in China eingesetzt werden, um automatisch und ohne menschlichen Einfluss umfassende Informationen über Privatpersonen zu sammeln. Prof. Dr. Thomas Wischmeyer (Universität Bielefeld) wechselte anschließend die Perspektive und ging der Frage nach, wie Technik nicht nur zur Unrechts-, sondern auch umgekehrt zur Rechtsverwirklichung im demokratischen Rechtsstaat beitragen kann.

Der zweite Abschnitt „Daten und Sicherheit“ widmete sich unter der Moderation von Prof. Dr. Dirk Heckmann (Technische Universität München) den Themen Cybersicherheit und Cyberkriminalität.

RAin Dr. Veronika Fischer moderierte den dritten Themenblock „Datenrecht und Datenethik“. Prof. Dr. Heike Schweitzer, LL.M. (Humboldt-Universität zu Berlin) präsentierte zunächst die Arbeitsergebnisse der von der Bundesregierung eingesetzten „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“. Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M. (Universität Wien) berichtete als Co-Vorsitzende über die Arbeitsergebnisse der ebenfalls 2018 von der Bundesregierung eingesetzten „Datenethikkommission“.

RAin Prof. Dr. Sibylle Gierschmann, LL.M. (Gierschmann Legal, Hamburg) vervollständigte das Gesamtbild mit einer praktischen Perspektive auf Datenverträge in der anwaltlichen Beratung.

Der vierte Themenblock widmete sich in zwei parallelen Sitzungen aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Legal Tech und Prozessrecht. Der Workshop „Legal Tech – Anwalt 2025“ wurde moderiert von RA Prof. Dr. Peter Bräutigam (Noerr, München). In drei Impulsvorträgen referierten Zoë Andreae (Lecare, Hamburg), Julia Mergenthaler (CMS Hasche Sigle, Berlin) und Dr. Christina-Maria Leeb (HEUSSEN, München) über innovative Veränderungen in der Rechtsdienstleistungsbranche und die gesetzlichen Grundlagen des anwaltlichen Berufsrechts. Andreae und Mergenthaler präsentierten verschiedene „Legal Tech Tools“ aus dem Angebot spezialisierter Start-ups sowie dem Arbeitsalltag einer internationalen Kanzlei.

Im parallelen Panel, das RA Jörg Wimmers, LL.M. (Taylor Wessing, Hamburg) moderierte, standen prozessrechtliche Fragen im Mittelpunkt der Diskussion. Zunächst besprach RA Thorsten Feldmann, LL.M. (JBB, Berlin) in seinem Vortrag über die „Waffengleichheit im Verfügungsverfahren“ zwei Beschlüsse des BVerfG vom 30.9.2018 (1 BvR 1783/17 und 1 BvR 2421/17) zu den Erwiderungsmöglichkeiten des Antragsgegners im Verfahren der einstweiligen Verfügung. Anschließend referierte RA Dr. Florian Winzer (Heuking Kühn Lüer Wojtek, Frankfurt am Main) über die unzureichenden Möglichkeiten des Geheimnisschutzes im allgemeinen Zivilprozess, die auch im Schiedsverfahren nur teilweise verbessert werden könnten.

Den zweiten Konferenztag eröffnete RA Dr. Matthias Baumgärtel (EWE TEL, Oldenburg). In der Folge präsentierte Rechtsreferendar Jonas Botta (Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, Speyer) seinen auf der DSRI-Herbstakademie 2019 als Best Speech ausgezeichneten Rechtsvergleich zwischen dem ab 1.1.2020 geltenden California Consumer Privacy Act (CCPA) und der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Den fünften und abschließenden Themenblock mit dem Titel „Freiheit trotz KI“ moderierte Prof. Dr. Dr. Walter Blocher (Universität Kassel). Zur Einleitung stellte Blocher zwei aktuelle Beispiele aus der Praxis vor: den Online-Übersetzungsdienst DeepL sowie GauGAN, eine KI-basierte Anwendung von NVIDIA, die – gewissermaßen in umgekehrter Bilderkennung – aus wenigen Strichen und Flächen ganze Bilder erstellt. Eine instruktive Einführung präsentierte anschließend der Computerlinguist Dr. Aljoscha Burchardt (Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz, Berlin) mit seiner Keynote „KI und Maschinelles Lernen – Auf dem Boden der Tatsachen“. Im zweiten Vortrag des Themenblocks besprach RA Dr. Malte Grützmacher, LL.M. (CMS Hasche Sigle, Hamburg) die Frage nach der Haftung von automatisierten Systemen. Hieran anknüpfend referierte Prof. Dr. Herbert Zech (Humboldt-Universität zu Berlin, Direktor des Weizenbaum-Instituts für die vernetzte Gesellschaft) über KI-Risiken und gewährte damit einen Einblick in seine Forschungsarbeit für das Gutachten zum 73. Deutschen Juristentag in Hamburg 2020. Der fünfte Themenblock wurde abgerundet durch das Referat von RAin Isabell Conrad (SSW, München) zum Verhältnis von Arbeitnehmerdatenschutz und KI.

III. Geplantes 27. Drei-Länder-Treffen (25. – 27.6.2020, Freiburg)

Die Planungen für das Drei-Länder-Treffen 2020 waren bereits in den letzten Zügen, als das Corona-Virus Europa erreichte und seine Auswirkungen das alltägliche Leben weitgehend einschränkten. Auch die DGRI musste verantwortungsvoll mit der Situation umgehen und ihren Teil zu einer Eindämmung der Übertragung von Mensch zu Mensch beitragen. Leider wurden daher die bereits sehr weit fortgeschrittenen Planungen für das Dreiländertreffen 2020 in Freiburg abgebrochen und die Veranstaltung abgesagt. Zu groß war das Risiko von Infektionen während der Konferenz.

IV. DGRI Jahrestagung (12.11. – 13.11.2020, digital)

Die Jahrestagung 2020 fand vom 12. bis 13.11.2020 statt und stand auf Grund der Covid19-Pandemie unter dem zentralen Zusatz digital+. Sie ist die erste Tagung der DGRI, die ausschließlich digital stattfand und damit den erforderlichen Kontaktbeschränkungen Tribut zollte.

Die Tagung stand unter dem Titel „Digitale Souveränität – Vision oder Trugbild?“. Nach der Eröffnungsansprache durch den Vorsitzenden der DGRI Prof. Dr. Dirk Heckmann (Technische Universität München), begrüßte die österreichische Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaft Margarete Schramböck die Teilnehmer der Tagung in einer Videobotschaft.

Danach begann der erste Themenblock der Jahrestagung, der sich zwei Themenkomplexen widmete. Zum einen der Souveränität des Staates im Zuge der Digitalisierung und zum anderen der Souveränität des Einzelnen im digitalen Raum. Den Beginn in diesen Themenblock machte Prof. Dr. Henrike Weiden, die sich mit dem Digital Service Act Package und dessen möglichen Folgen auseinandersetzte. Anschließend fokussierte sich Paul Nemitz, Mitglied der Europäischen Kommission, auf die Souveränität des Einzelnen in der vernetzten Gesellschaft. Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Matthias Schmid führte sodann in die Plattformregulierung und Haftung im Zuge der Umsetzung von Art. 17 DSM-RL ein.
Im Anschluss an die Vorträge beantworteten die Referenten die zahlreich gestellten Fragen der Teilnehmer und so entstanden interaktive, angeregte Diskussionen.

Den krönenden Abschluss des Tages machte dann die Digital-Gala am Abend. Zunächst wurden die diesjährigen Gewinner des DSRI-Wissenschaftspreises ausgezeichnet. Dr. Ursula Widmer (Dr. Widmer & Partner), als Vorsitzende des Stiftungsrates der DSRI, hielt eine wunderbare Laudatio auf die Gewinner Dr. Lucia Sommerer und Prof. Dr. Philipp Hacker.

Der zweite Tag der Jahrestagung begann mit dem zweiten Themenblock der Tagung unter dem Titel „Enforcement vs. Meinungsfreiheit“. Den Anfang machte Dr. Lieselotte Locher (Bundeskartellamt). Sie erläuterte die durchgeführte Sektoruntersuchung von Nutzerbewertungen bzw. sogenannten Fake-Bewertungen im Zuge des Wettbewerbsrechts. Der zweite Vortrag in diesem Themenblock wurde von Prof. Dr. Marc Liesching von der HTWK Leipzig gehalten. Er setzte sich mit Hass und Terror im Internet und der Neufassung des NetzDG in der praktischen Anwendung auseinander.

Der letzte Themenblock der diesjährigen Jahrestagung stand unter dem Thema des Softwarerechts. Das Team mit Michael Deubert und Dr. Stefan Lewe (PwC Deutschland) referierte über die Bilanzierung von Software-Lizenzen und Cloud-Diensten unter Anwendung des HGB. Den letzten Vortrag der diesjährigen Jahrestagung hielt Prof. Dr. Georg Picht von der Universität Zürich über Software als Sicherungsgegenstand.

V. 20. + 21. DSRI-Herbstakademie, Bremen 2019/digital 2020)

Die 20. Herbstakademie fand vom 11. – 14.9.2019 in Bremen statt und stand unter dem Motto „Die Macht der Daten und Algorithmen – Regulierung von IT, IoT und KI“, sie war mit rund 350 überwiegend jungen TeilnehmerInnen wieder sehr gut besucht. Erneut wurde ein besonders herausragender Vortrag als Best Speech der Herbstakademie 2019 ausgezeichnet. Der Preisträger Jonas Botta hielt seinen Vortrag mit dem Titel „Der California Consumer Privacy Act und die DSGVO: Ein transatlantisches Zwillingspaar“ auch auf der DGRI-Jahrestagung. Daneben wurden an Herrn Spittka und Herrn Wagner zwei Preise für die besten schriftlichen Beiträge vergeben.

Erstmals wurde auf der Herbstakademie ein praxisnahes Workshop-Format von der DGRI ausgerichtet (DGRI Best Practice Workshop). Unter Anleitung von RA Sebastian Dienst (Kanzlei Noerr) wurden Reaktionsstrategien auf ein simuliertes Data-Breach-Szenario in einem Unternehmen unter der DSGVO entwickelt. Aufgrund des interaktiven Formats war die Teilnehmerzahl auf max. 30 Personen beschränkt. Der Workshop wurde von den TeilnehmerInnen sehr gut angenommen und dient der DGRI als vielversprechende Kommunikationsplattform für junge Juristen und Juristinnen, die sich auf der DSRI-Herbstakademie treffen.

Leider konnte die 21. DSRI-Herbstakademie in 2020 nicht in der traditionellen Form mit den vielfältigen Möglichkeiten des fachlichen Austausches, der persönlichen Begegnungen und mit attraktiven Angeboten im Rahmenprogramm durchgeführt werden.

Stattdessen wurde die Tagung als virtuelle Konferenz mit etwa 70 ausgewählten Vorträgen zum Informationstechnologierecht abgehalten. Den Tagungsband erhielten alle angemeldeten Teilnehmer wie gewohnt vor Beginn der Konferenz. Darüber hinaus fanden am 9. und 10.9.2020 virtuelle Podiumsdiskussionen im Netz zu aktuellen informationsrechtlichen Themen statt.

VI. Aktivitäten der Fachausschüsse

Die DGRI-Fachausschüsse trafen sich in den Berichtsjahren 2019/2020 zu insgesamt sechs Sitzungen.

Fachausschuss Softwareschutz

Der Fachausschuss kam am 30.1.2019 bei der CMS Hasche Sigle in Frankfurt am Main zusammen. Auf der Agenda stand das zentrale Thema „Indirekte Nutzung von Software“, zu dem Dr. Michael Karger, TCI Rechtsanwälte, und Dr. Jochen Scholz, Bender Harrer Krevet Rechtsanwälte, referierten.

Fachausschuss Datenschutz

Am 14.2.2019 traf sich der Fachausschuss Datenschutz zum Thema „DSGVO: Erfahrung und Praxisaustausch“ bei der DAIMLER AG in Stuttgart. Referenten Dr. Joachim Rieß und Andreas Agard diskutierten über das Thema „Innovation der DSGVO in der Praxis“. Herr Benjamin Bäßler, Leiter der Bußgeldstelle Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg warf „Aktuelle Fragestellungen und Feinheiten eines Bußgeldverfahrens“ auf. Der Leiter des Fachausschuss Dr. Robert Selk, LL.M. griff das Thema „Beschäftigtendatenschutz: Verhältnis § 26 BDSG und DSGVO, Vorgaben für BVs“ auf. Den Abschluss fand die Sitzung unter der Überschrift „Musterfeststellungsklage, Abmahnfähigkeit und DSGVO“ vorgestellt von RAin Anna Amam.

Fachausschuss der Firmenjuristen

Die Firmenjuristen trafen sich am 10.5.2019 bei der Cellent GmbH (a Wipro Company) in der Nähe von Stuttgart und griffen eine Vielzahl von Themenpunkten auf.

„Datenbasierte Geschäftsmodelle – Challenges“ unter dem Beispiel von „Community-based Parking“ Service mit anschließender Diskussion wurde von Susanne Eisenmann, LL.M geleitet. Anschließend berichtete Herr Christian Ringeling von „Praxisnaher Berücksichtigung von internationalen Buchführungsgrundsätzen bei der Vertragsverhandlung“. Unter der Überschrift „Gedankenlesen – Magie – Wisenschaft – Datenschutz – Den einen hilft sie, bei anderen wird eine neue Technik zur Überwachung eingesetzt“ referierte daraufhin RA Alexander Eichler. Den Abschluss der Tagung fand RA Dr. Claudio G. Chirco mit dem seinem Vortrag „Die Datenschutz-Compliance im Rahmen von globalen Digitalisierungsprojekten – Bin ich Processor oder Controller? Und wenn ja, wie viele?“.

Das zweite Jahrestreffen der Firmenjuristen wurde am 15.11.2019 bei der Zentrale Deutsche Telekom, T-Systems International GmbH in Bonn abgehalten. Zunächst erhielten die Teilnehmer eine Führung durch das Security Operation Center (SOC). Danach referierte Christof Höfner über „Artificial Intelligence und Ethik – Bonanza wie im wilden Westen kontra ethische Grundsätze“. Anschließend referierte Michael Richartz, zum „MaRisk – Mindestanforderungen der BaFin an das Risikomanagement von Banken (z. B. Outsourcing)“. Stefan F. Limbacher, LL.M, nahm die „Praktischen Erfahrungen mit dem Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO“ in den Blick.

Ein bereits geplantes Treffen der Firmenjuristen im Jahr 2020 bei Microsoft Deutschland in München musste auf Grund der Pandemielage zweimal verschoben werden und wird auf www.dgri.de annonciert, sobald ein solches Treffen wieder möglich ist.

Fachausschuss Vertragsrecht

Der Fachausschuss Vertragsrecht befasste sich ebenfalls am 10.5.2019 bei CMS Hasche Sigle in Frankfurt am Main mit den zwei Themenschwerpunkten „Blockchain-Lösungen zur Sicherung des geistigen Eigentums und von Innovationsprozessen“ und „Vertragsgestaltung im Kontext von Blockchains“. Hierzu referierten Jean-Maxime Rivière, Co-Founder & Business Developer von Bernstein www.bernstein.io und RA Dr. Markus Kaulartz, Senior Associate bei CMS Hasche Sigle in München.

Fachausschuss Schlichtung

Der Fachausschuss Schlichtung befasste sich am 7.11.2019 in Berlin mit Lizenzverträgen und Immaterialgüterrechten in Schiedsverfahren. Die Sitzung diente der Standortbestimmung und Diskussion denkbarer Zukunftsmodelle für die Schlichtung im Bereich IT. Herr Prof. Dr. Michael Lehmann (Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb) referierte dazu in seinem Vortrag über den Umgang mit Lizenzverträgen und Immaterialgüterrechten im Rahmen von Schiedsgerichtsverfahren. Im weiteren Verlauf der Sitzung erfolgte ein Bericht über die aktuelle Verfahrensstatistik und die Aktivitäten der Schlichtungsstelle IT der DGRI. Die eingesetzten Schlichter erhielten Gelegenheit, über ihre Erfahrungen mit dem Schlichtungsverfahren zu berichten. Auf diese Weise diente die Sitzung des Fachausschuss zugleich dem produktiven Austausch.

Fachausschuss Internet & eCommerce

Eine Sitzung des Fachausschuss Internet & eCommerce fand am 10.12.2019 zum Thema „Datenschutz im Internet und eCommerce – Was ist bei der Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien zu beachten?“ bei Baker & McKenzie in Frankfurt am Main statt. Unter der Moderation der Fachausschussleiter Dr. Holger Lutz, LL.M. und Prof. Dr. Thomas Wilmer referierten RAin Dr. Michaela Nebel, sowie Martin Buchter, LL.M., Referent beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

VII. Stellungnahmen der DGRI

Die DGRI hat im Jahr 2020 durch den Fachausschuss TK- und Medienrecht eine Stellungnahme zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz veröffentlicht, die im Tagungsband abgedruckt ist.

VIII. Schlichtungsstelle IT

Die Schlichtungsstelle ist Ansprechpartner in allen Fragen bezüglich des von der DGRI bereitgestellten Instruments zur Beilegung von Streitigkeiten mit informations- und kommunikationstechnischem Bezug und beantwortet regelmäßig Anfragen zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens. Neben der Betreuung der laufenden Verfahren obliegt der Schlichtungsstelle IT die Pflege der Schlichterdatenbank und der Erfahrungsaustausch mit den Schlichtungsteams. Mehr dazu finden Sie im Bericht der Schlichtungsstelle in diesem Jahrbuch.

IX. Journal of Intellectual Property, Information Technology and eCommerce Law (JIPITEC)

Die Kooperation mit der JIPITEC als Open Access Journal und Forum für die international ausgerichtete Analyse des europäischen Rechts wurde in den Berichtsjahren 2019/2020 weiter fortgesetzt. Die Beiträge des Journals sind frei abrufbar unter www.jipitec.eu und werden bei HeinOnline im Volltext gelistet. Zudem werden sie bei SCOPUS, der weltweit größten Abstract- und Zitationsdatenbank für peer-reviewte wissenschaftliche Literatur, gelistet.

In 2019/2020 erschienen sechs Online-Journale mit insgesamt 44 wissenschaftlichen Beiträgen.

Insgesamt wurden in diesen Jahren ca. 3,2 Mio. (2019) bzw. 4,2 Mio. (2020) Zugriffe und ca. 43.000 (2019) bzw. 68.000 (2020) Downloads verzeichnet, davon entfielen ca. 430.000 (2019) bzw. 350.000 (2020) Seitenabrufe auf Europa. Unter den außereuropäischen Ländern verzeichnen die USA mit 875.000 (2019) bzw. 1.2 Mio. (2020) Zugriffen die meisten Besucher.

X. Seminare und Workshops in Kooperation mit Dr. Otto Schmidt

Die Zusammenarbeit mit dem Publikationsorgan der DGRI wurde auch in den Berichtsjahren 2019 und 2020 fortgesetzt. Im Rahmen dieser Kooperation wurde die gemeinsame Veranstaltungsreihe insbesondere mit den Kölner Tagen zum IT-Recht und den Kölner Tagen Datenschutzrecht gestaltet.

Unter der Tagungsleitung von RA Prof. Dr. Jochen Schneider und Prof. Dr. Herbert Zech widmeten sich die Kölner Tage IT-Recht am 28./29.3.2019 der Umorientierung in Leistungsketten und der Vertragspraxis.

Die Kölner Tage Datenschutzrecht fanden am 27./28.6.2019 statt. Sie wurden von RA Prof. Niko Härting und RA Dr. Flemming Moos geleitet und befassten sich mit der Umsetzung der DSGVO und ersten Praxiserfahrungen dessen in Europa.

Die Kölner Tage Datenschutzrecht im Jahr 2020 fanden am 25./26.6.2020 statt und wurden wieder von RA Prof. Niko Härting und RA Dr. Flemming Moos geleitet. Sie befassten sich mit der DSGVO im Praxistext und waren eine der ersten Hybridveranstaltungen in Deutschland und fanden sowohl on site als auch remote statt.

Unter der Tagungsleitung von Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M. und RA Prof. Dr. Fabian Schuster fanden die Kölner Tage IT-Recht 2020 pandemiebedingt verschoben am 1./2.9.2020 als Hybridveranstaltung unter dem Thema Vertragsrecht im Wandel statt.

XI. Preise und Auszeichnungen

Der Wissenschaftspreis der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) wurde 2019 an Dr. Enrico Peuker (Humboldt-Universität zu Berlin) für dessen Habilitationsschrift „Verfassungswandel durch Digitalisierung. Digitale Souveränität als verfassungsrechtliches Leitbild“ durch Rechtsanwältin Dr. Ursula Widmer (Vorsitzende des DSRI-Stiftungsrates) beim festlichen Abendessen der DGRI-Jahrestagung verliehen.

In 2020 wurde der DSRI-Wissenschaftspreis an zwei Preisträger vergeben. Zum einen erhielt Dr. Lucia Sommerer, LL.M. den Preis für Ihre Dissertation „Personenbezogenes Predictive Policing – Kriminalwissenschaftliche Untersuchung über die Automatisierung der Kriminalprognose“. Außerdem durfte sich Prof. Dr. Philipp Hacker über den Preis zu seiner Habilitationsschrift „Datenprivatrecht – Neue Technologien im Spannungsfeld von Datenschutzrecht und BGB“ freuen. Beide Preise werden im Rahmen der Jahrestagung digital+ der DGRI durch Rechtsanwältin Dr. Ursula Widmer übergeben Die Preisträger haben eine Zusammenfassung ihrer ausgezeichneten Arbeiten im Tagungsband veröffentlicht.

Der Wissenschaftspreis ist mit 2.000 EUR dotiert und wird von der DGRI zur Verfügung gestellt.

XII. Wissenswertes aus der DGRI

Mitgliederentwicklung

Per 1.12.2020 belief sich die Zahl der Mitglieder auf 839, davon 30 Firmen- und 809 Einzelmitgliedschaften.

Personalia

Prof. Dr. Peter Bräutigam (stellv. Vorsitzender), sowie RA Dr. Mathias Baumgärtel, RA Jörg Wimmers und Prof. Dr. Herbert Zech wurden von der Mitgliederversammlung 2019 für eine weitere Amtsperiode von 2 Jahren wieder in den Vorstand der DGRI gewählt.

RA Dr. Matthias Scholz wurde durch den Vorstand während der Mitgliederversammlung 2019 als Beiratsvorsitzender bestellt.

Kassenprüfer sind für das Jahr 2020 Prof. Dr. Stefan Ernst und Jan Spoenle.

Nach mehr als fünf Jahren hat RAin Dr. Veronika Fischer die Geschäftsführung der DGRI im März 2020 abgegeben, um sich beruflich fortzuentwickeln. Ebenso hat der Vorsitzende Prof. Dr. Dirk Heckmann seinen Vorsitz Anfang 2021 nach fast 13 Jahren Vorstandstätigkeit niedergelegt, die Laudatio von Peter Bräutigam ist im Tagungsband abgedruckt. Der Vorstand hat aus seiner Mitte Prof. Dr. Walter Blocher als neuen Vorsitzenden der DGRI ernannt, eine Wahl zum Vorsitzenden bleibt der nächsten Mitgliederversammlung, welche für das erste Quartal 2021 geplant ist, vorbehalten. In 2020 fand coronabedingt keine Mitgliederversammlung statt.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle wurde im März 2020 von Ass. iur. Romy Richter übernommen. Federführend wurde durch sie die DGRI-Jahrestagung 2020, sowie die Geschäftsübernahme von RAin Dr. Veronika Fischer organisiert und koordiniert. Die Geschäftsstelle ist Ansprechpartner für Mitglieder, Kooperationspartner und Sponsoren und kümmert sich um die Organisation der Veranstaltungen der DGRI, den Kontakt mit den Mitgliedern, Fachausschüssen und Kooperationen sowie um die Buchhaltung und den Jahresabschluss. Im Februar 2021 wurde Romy Richter zur Geschäftsführerin der DGRI bestellt.