Verfasst von Veronika Fischer
I. Jahrestagung der DGRI, Stuttgart, 19.-21.11.2015
Den Auftakt zur Jahrestagung bildete der Begrüßungsabend auf Einladung der baden-württembergischen IT-Rechts-Kanzleien in der Voir Sky Bar im Stuttgarter Bahnhofsturm.
Der erste Themenblock war dem Spannungsfeld von IT-Innovationen zwischen Recht, Ökonomie und Technik gewidmet. Moderiert wurde der erste Block von Prof. Dr. Gerald Spindler, Universität Göttingen. Im Eröffnungsvortrag beschrieb Dr. Antje Bierwisch, Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung ISI, Karlsruhe, die Potentiale der Innovations- und Zukunftsforschung. Prof. Dr. Georg Borges, Universität des Saarlandes, untersuchte die Grundfragen der Haftung im IT-Bereich. Prof. Dr. Dirk Heckmann, Universität Passau, beschloss den Themenblock mit einem Vortrag zu den ethischen Grenzen datenbasierter Geschäftsmodelle im Gesundheitswesen.
Im Anschluss zog Prof. Dr. Lothar Determann, Palo Alto, einen internationalen Vergleich und schilderte unter Moderation von RA Prof. Dr. Matthias Scholz, Frankfurt, die haftungsrechtliche Situation in den USA mit eindrücklichen Einblicken in die Praxis.
Es folgten drei parallele Sitzungen, in denen besondere Anwendungsfelder von ITInnovationen untersucht wurden. Die Parallelsession I wurde moderiert von RA Dr. Axel Funk, Stuttgart, und widmete sich dem IT-Recht in der Anwaltspraxis. RA Prof. Dr. Peter Bräutigam, München, untersuchte die Sozialadäquanz anwaltlichen IT-Outsourcings und § 203 StGB. RA Dr. Thomas Lapp, Frankfurt, beschrieb die Neuerungen des elektronischen Rechtsverkehrs in der Anwaltspraxis und Prof. Dr. Stefan Ernst, Freiburg, lenkte den Blick auf das Fernabsatzrecht bei Mandatsverträgen außerhalb von Geschäftsräumen.
Die Parallelsession II wurde moderiert von Prof. Dr. Dirk Heckmann, Universität Passau und behandelte mit dem IT-Sicherheitsgesetz eine gesetzliche Neuerung. Dessen Schutzbereich, Haftungsregelungen und Defizite wurden untersucht von Prof. Dr. Gerrit Hornung, Universität Kassel. Dennis-Kenji Kipker und Jan Benedikt Brönneke, Universität Bremen, wandten sich den IT-Innovationen in der Medizintechnik zu und Jun.-Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, Humboldt-Universität zu Berlin, zeigte die rechtlichen Grenzen von ITInnovationen in der Digitalen Bildung auf.
Die Parallelsession III, moderiert von Dr.-Ing. Peter J. Hoppen, IT-Sachverständiger, Brühl, befasste sich mit der Aussagekraft und dem Beweiswert von Daten. Dipl.-Inf. Dipl.-Jur. Agatha Królikowski, erweiterter Vorstand und Präsidium der GI, schilderte die Chancen und Risiken der Umwandlung von Big Data in Smart Data. Den technischen Hintergrund zur Informationsgewinnung aus großen Datenmengen erläuterte Dr. Siegfried Streitz, ITSachverständige, Brühl, und RA Dr. Dennis Heinson, Hamburg, rundete den Themenblock zur Highlevel-Forensik mit der Perspektive des Beweisrechts ab.
Im Anschluss an die Parallelsessions wurde die jährliche Mitgliederversammlung abgehalten. Der Festabend fand im Restaurant Cube im Kunstmuseum am Festplatz statt. Er bildete den Rahmen für die Verleihung des DSRI-Wissenschaftspreises durch Prof. Dr. Alfred Büllesbach, Vorsitzender des Stiftungsrates der DSRI. Der Preis wurde an Dr. Barbara Sandfuchs, Universität Passau, für ihre Dissertation zum Thema „Privatheit wider Willen?“ vergeben.
Der Samstag war den autonomen Agenten gewidmet. Moderiert wurde der Themenblock „IT in Gegenwart und Zukunft“ von RA Dr. Matthias Baumgärtel, Oldenburg. Er begann mit dem neuen Format „Bring your Paper – DGRI meets DSRI“. Im Rahmen dieses Formats wurde ein Referent der DSRI Herbstakademie eingeladen, sein Thema bei der Jahrestagung zu präsentieren. Vortragender war RA Dr. Claudio G. Chirco, Düsseldorf, mit einer Praxisperspektive zu Industrie 4.0 und den Auswirkungen von vernetzten Wertschöpfungsketten auf die anwaltliche Beratung.
Es folgte eine Keynote zum hochautomatisierten Fahren von Dr. Joachim Rieß, Konzernbeauftragter für den Datenschutz der Daimler AG, Stuttgart. Anschließend beleuchteten Dipl.-Ing. Dipl.-Jur. Lennart Lutz, Universität Würzburg, und RA Jan-Philipp Günther, München, die technischen und rechtlichen Aspekte autonom agierender Systeme. In einer ausführlichen Diskussion mit den Referenten wurden weitere Einzelheiten erörtert.
Ihren Ausklang fand die Jahrestagung bei einer Führung durch das Mercedes Benz-Museum Stuttgart auf Einladung der Daimler AG.
II. Weitere Veranstaltungen in 2014
21. Drei-Länder-Treffen, Linz, 10.-12.7.2014
Das 21. Drei-Länder-Treffen der DGRI fand im Sky Loft des Ars Electronica Centers (AEC) in Linz statt.
Der erste Themenblock befasste sich unter Moderation von Prof. Dr. Dr. Walter Blocher, Universität Kassel, mit der „Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie“. Deren Grundzüge wurden von Dr. Christiane Bierekoven, Nürnberg, in einer Keynote dargestellt, bevor sie zur Umsetzung in Deutschland Stellung nahm. Die österreichische Perspektive lieferte Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, Universität Wien, und zur Rechtslage in der Schweiz berichtete RA Lukas Bühlmann, Zürich.
Es folgte der Themenblock „Update IT-Recht in D-A-CH“, moderiert von Prof. Dr. Rupert Vogel, Karlsruhe. Die traditionellen Länderberichte lieferten aus Österreich Dr. Roman Heidinger, Wien/Göttingen, aus der Schweiz RA Urs Egli, Zürich, und aus Deutschland RAin Isabell Conrad, München.
Der Nachmittag war den „neuen Vertriebsstrukturen mit digitalem Content am Beispiel von eBooks“ gewidmet. Moderiert wurde der Themenblock von FH-Prof. Dr. Peter Burgstaller, Linz. Ein Impulsreferat aus der Praxis zum Thema „eBooks und Self Publishing 2013“ von Prof. Joerg Pfuhl, FH für angewandtes Management, Erding, bildete den Einstieg in den Themenblock. Im Anschluss wurde der Vertrieb von eBooks in Deutschland und der Schweiz untersucht von Dr. Magda Streuli-Youssef, Zürich, und Dr. Gregor Schmid, Berlin.
Am Samstag widmete man sich dem Thema „Gesundheitsdaten und deren (Weiter-)Verwertung“. Moderiert von Prof. Dr. Andreas Wiebe, Universität Göttingen, referierte Dr. Uwe K. Schneider, Karlsruhe, zur elektronischen Patientenakte in Europa. Die Weiterverwendung von Gesundheitsdaten und Körpersubstanzen nahm RA Matthias Bergt, Berlin, in den Blick. Abgerundet wurde der Themenblock von den traditionellen Länderberichten aus D-A-CH. Aus Österreich berichtete Prof. Dr. Gerhard Aigner, Bundesministerium für Gesundheit, Wien, und aus der Schweiz Dr. Robert G. Briner, Zürich. Stefanie Hänold und Ioannis Revolidis, Leibniz Universität Hannover, stellten das am dortigen Institut für Rechtsinformatik entwickelte Modell zur datenschutzkonformen medizinischen Forschung vor.
Den kulturellen und kulinarischen Rahmen bildeten die Besichtigung des Ars Electronica Centers sowie eine gemeinsame Fahrt mit der historischen Bergbahn auf den Pöstlingberg mit anschließendem Festessen im „Pöstlingberg Schlössl“. Der Dank gilt den Organisatoren FH-Prof. Dr. Peter Burgstaller, Linz, und Prof. Dr. Rupert Vogel, Karlsruhe.
15. Herbstakademie 2014, 10.–13.9.2014, Mainz
Die 15. Herbstakademie 2014, stand unter dem Motto „Big Data & Co.“ und wurde federführend von der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) in Kooperation mit der DGRI an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz veranstaltet. Die Herbstakademie bietet jungen Anwälten, Referendaren, wissenschaftlichen Assistenten und Doktoranden die Gelegenheit, sich mit ausgewählten Themen aus dem Informationstechnologierecht zu präsentieren. Die Spannbreite möglicher Themen reicht von Gewerblichen Schutzrechten, dem Telekommunikations- und Fernabsatzrecht über das Datenschutz- bis hin zum Strafrecht. In Kurzvorträgen gibt die Herbstakademie einen guten Überblick über das breite Spektrum an Themen und Rechtsgebieten. Vertieft werden die Themenblöcke in den „Updates“ von Experten.
Die Vorträge der Herbstakademie sind über die Website der DSRI (http://www.dsri.de/herbstakademie/herbstakademie_2014-vortraege.html) abrufbar. Es erscheint auch ein jährlicher Tagungsband, in dem die Vortragenden ihre Vorträge verschriftlicht haben. Die Teilnehmerzahl und Beitragseinsendungen waren auch im Jahr 2014 sehr erfreulich.
II. 22. Drei-Länder-Treffen 2015, Basel, 25.-27.6.2015II. 22. Drei-Länder-Treffen 2015, Basel, 25.-27.6.2015
Das Programm gliederte sich in die beiden Themenblöcke „Informatik in der Finanzbranche“ und „Informatik in der Anwaltskanzlei“. Der Freitag war der Finanzbranche gewidmet. Den Auftakt bildete ein Themenblock zu Cloud Computing und Cloud Services im Bankensektor. Gegenstand dieses von RA Martin Boos, Basel, moderierten Themenblocks waren der rechtliche Rahmen und Best Practices in DACH. Referenten waren RA Dr. Carsten Schulz, Hamburg, Dr. Stephan Winklbauer, LL.M., Wien, und RA Alexander Schmid, Zürich.
Im nächsten Themenblock, moderiert von Prof. Dr. Herbert Zech, Universität Basel, folgte ein Impulsreferat zur technischen Entwicklung und Integration von Handelsblattformen von Prof. Dr. Christof Weinhardt, Karlsruher Institut für Technologie. Thomas Uhlemann, Security Specialist, ESET Deutschland GmbH, Jena, sensibilisierte für die Herausforderungen der IT-Sicherheit, und RA Christian R. Kast, München, ging auf die Besonderheiten von Online-Banking-Apps unter Berücksichtigung der Zahlungsdienste-Richtlinie und des Entwurfs zu ihrer Neuregelung ein. Compliance-Untersuchungen in der Finanzbranche aus datenschutzrechtlicher Sicht von RA Dr. Kai-Uwe Plath, LL.M., Hamburg, und ein Vortrag zum Patentschutz in der Finanzbranche von PatA Markus Hössle, Stuttgart, rundeten den Themenblock ab.
Es folgten die traditionellen Länder-Updates. Unter Moderation von Prof. Dr. Dr. Walter Blocher, Universität Kassel, gaben RA Prof. Dr. Rupert Vogel, Karlsruhe, Assoz.-Prof. Dr. Manfred Büchele, Universität Innsbruck, und RA Dr. Christian Laux, LL.M., Zürich, einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Am Samstag stand die „Informatik in der Anwaltskanzlei“, moderiert von RA Dr. Robert G. Briner, Zürich, auf dem Programm. In einem Block zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten berichteten Vertreter aus den Ländern über die Erfahrungen und den jeweiligen Rechtsrahmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Es referierten Jan Spoenle, Justizministerium Baden-Württemberg, Dr. Thomas Gottwald, Bundesministerium für Justiz Österreich, und RA Adrian Rufener, St. Gallen. Einen Ausblick auf die künftigen technischen Anforderungen in der anwaltlichen Beratungspraxis gab Dominic Piernot, STP Karlsruhe.
Den Abschluss bildete ein offenes Forum, in dem drei Kurzvorträge zu IT-rechtlichen Themen gehalten wurden. Dr. Robert G. Briner, Zürich referierte zu dem Thema „Wie kommt die urheberrechtliche Beschränkung zum Schüler?“. Dr. Reinhard Oertli, Zürich, ging auf die aktuelle Rechtsprechung aus Schweiz, Deutschland und China zur Haftung von Internethandelsplattformen ein, und RRef Pia Seitter stellte die Besonderheiten der digitalisierten Personalakte dar.
Den kulturellen Höhepunkt bildete eine Architekturführung auf dem Novartis-Campus, der sich der Verwirklichung einer modernen Arbeitsumgebung verschrieben hat. Unter den Architekten der Büro und Laborgebäude befinden sich zahlreiche Träger des Pritzker-Preises, u.a. SANAA, Frank O. Gehry, José Rafael Moneo Vallés, Eduardo Souto de Mouro oder Fumihiko Maki. Den Festabend beherbergte die Safranzunft, das Zunfthaus der Gewürzhändler.
Der besondere Dank für die Organisation vor Ort gilt RA Marin Boos, Basel.
III. DSRI-Herbstakademie, Göttingen, 9.-12.9.2015
Die Vorträge der Herbstakademie können in dem pünktlich zur Tagung erschienen Tagungsband nachgelesen werden und sind auch über die Website der DSRI als Podcasts abrufbar (http://www.dsri.de/herbstakademie/herbstakademie_2015-vortraege.html).
IV. Aktivitäten der Fachausschüsse
Fachausschuss Softwareschutz
Am 25.2.2015 traf sich der FA Softwareschutz in Hamburg. Das Thema der Sitzung lautete Software aus der Datendose – Cloud, SaaS und Co. – zur Einordnung von „Fernnutzungsrechten“ in das System der urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte und wurde aus technischer und rechtlicher Perspektive untersucht von Dipl.-Ing. Wiegand Liesegang, IT-Sachverständiger, Brühl, und RA Dr. Malte Grützmacher, Hamburg.
Fachausschuss Vertragsrecht
Am 27.3.2015 behandelte der FA Vertragsrecht in Frankfurt die „Anforderungen an Vereinbarungen nach § 11 BDSG: Vertragliche Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie“. Es referierten Ministerialrat Dr. Stefan Brink, Leiter Privater Datenschutz beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, und RA Stephan Schmidt, Mainz.
In einer zweiten Sitzung am 23.10.2015 in München befasste sich der FA Vertragsrecht mit Lizenzaudits. Marco Widlok gab Tipps zur Auditabwehr in der Praxis, und RA Dr. Michael Karger berichtete über die rechtlichen Anforderungen an Lizenzklauseln.
Fachausschuss Firmenjuristen
Auch die Firmenjuristen kamen in 2015 zweimal zusammen, um sich über die aktuellen Fragen in der täglichen Arbeit eines Firmenjuristen auszutauschen. Das erste Treffen fand in der Konzernzentrale der E.ON SE, Düsseldorf, statt. Hierbei ging es unter anderem um die Kooperation von Rechtsabteilungen mit externen Kanzleien sowie den rechtlichen Status des Syndikusanwalts einschließlich der Konsequenzen der BSG-Urteile vom 3.4.2014. Das zweite Treffen der Firmenjuristen fand am 13.11.2015 bei Océ Printing Systems GmbH & Co. KG, Poing (München), statt. Behandelt wurde u.a. die Automatisierung von Prozessen in der Rechtsabteilung sowie das Safe Habor-Urteil des EuGH vom 6.10.2015 und dessen Auswirkungen auf die Praxis.
Fachausschuss Wirtschafts- und Steuerrecht
Am 6.11.2015 standen beim FA Wirtschafts- und Steuerrecht in München aktuelle prozess- und kartellrechtliche Themen im Softwarerecht und eCommerce auf der Tagesordnung. RAin Susanne Klein, Hannover, setzte sich mit Auskunftsansprüchen bei Internetsachverhalten auseinander. Bei RA Dr. Michael Dorner, Stuttgart, ging es um die Beweisanforderungen bei Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Softwareüberlassung B2B. RAin Isabell Conrad, und RA Dr. Reemt Matthiesen, München, behandelten die aktuellen Fragen des Onlinevertriebs und Kartellrechts unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zu „Portalverboten“ und Bestpreis-Klauseln (HRS-Entscheidung).
Fachausschuss Outsourcing
Am 27.11.2015 hielt der FA Outsourcing in München eine sektorspezifische Sitzung zur Auslagerung im Banken- und Finanzsektor ab. Gegenstand der Sitzung waren aktuelle Trends und Beobachtungen. RA Dr. Lars Lensdorf, Frankfurt/Main, stellte die rechtlichen Anforderungen dar. Thomas Grol, KPMG, Frankfurt/Main, schilderte die Prüfung von Auslagerungen aus Wirtschaftsprüfersicht und RA Alexander Klaus, Deutsche Bank, die Auslagerungskontrolle aus Sicht der Bank.
Fachausschuss Strafrecht
Am 3.12.2015 diskutierte der FA Strafrecht in Hannover die strafprozessuale Überwachung des Internet- und Surf-Verhaltens. Dazu referierte Priv.-Doz. Dr. Lutz Eidam, LL.M., Universität Frankfurt, mit einem Kommentar von Prof. Dr. Carsten Momsen, Freie Universität Berlin.
Fachausschuss Datenschutz
Den Abschluss bildete eine Sitzung des FA Datenschutz in Bonn zur EU-Datenschutz-Grundverordnung. Einen Blick auf die (dann) aktuelle gesetzgeberische Situation gab Dr. Eugen Ehmann, Regierungsvizepräsident Regierung von Mittelfranken. Von den Erfahrungen mit der Art. 29-Gruppe zu Cloud Services und Datenschutz berichtete Alexandra Buchberger, Legal & Corporate Affairs, Microsoft Deutschland GmbH. RAin Zander-Hayat, Leiterin Marketing und Recht, Verbraucherzentrale NRW e.V., nahm den Daten- und Verbraucherschutz nach dem UKlaG in den Blick.
Gemeinsamer Arbeitskreis der Fachausschussleiterinnen und Leiter
Am 19.11.2015 kamen alle Leiter der DGRI-Fachausschüsse in Stuttgart zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen. Ziel dieses gemeinsamen Arbeitskreises ist der Erfahrungsaustausch unter den Fachausschüssen und die Identifikation von Schnittstellen zur gemeinsamen Bearbeitung von Themen im Rahmen der Sitzungen oder bei Stellungnahmen der Gesellschaft.
Personalia
Zur Arbeit der Fachausschüsse im Einzelnen wird auf die gesonderten Beiträge in diesem Band verwiesen. Neu besetzt wurde der Fachausschuss Internet & eCommerce, dessen Leitung von Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M., und Jörg Wimmers, LL.M., auf Dr. Holger Lutz, LL.M., Frankfurt/Main, und Prof. Dr. Thomas Wilmer, Frankfurt/Main, überging.
V. Publikationen
Stellungnahmen der DGRI
Im Jahr 2015 wurden drei Stellungnahmen erarbeitet.
Zunächst nahm die DGRI an der Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (BT Drucksache 18/4096) teil. Die Stellungnahme wurde vom Fachausschuss Datenschutz erarbeitet und nimmt Artikel 4 (Änderung des TMG-Gesetzes) und Artikel 5 (TKG-Änderung) des Regierungsentwurfs aus datenschutzrechtlicher Perspektive in den Blick. Die Stellungnahme konstatiert Begriffsungenauigkeiten und Widersprüche zu bestehenden Regelungen in TMG und BDSG und schlägt Ergänzungen zu Art. 5 des IT-SiG vor.
Eine zweite Stellungnahme befasste sich mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei. Der Entwurf ist im April 2014 auf Initiative Hessens in den Bundesrat eingebracht worden (BT-Drucks. 18/1288). Im Mai 2015 wurde ein Referentenentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vorgelegt. Teil dessen war die Schaffung eines neuen § 202d StGB zur Datenhehlerei. Der Fachausschuss Strafrecht befasste sich mit der materiell- und prozessrechtlichen Seite des Referentenentwurfs und gelangte zu dem Ergebnis, dass die Schaffung eines neuen Paragraphen 202b StGB zur Datenhehlerei abzulehnen ist.
In einer weiteren Stellungnahme vom 21.12.2015 hat sich die DGRI im Rahmen der Verbändeanhörung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung vom 5.10.2015 geäußert. Die Stellungnahme wurde in Zusammenarbeit der Fachausschüsse Softwareschutz und Vertragsrecht erarbeitet und nimmt das in § 40a UrhG-E enthaltene Rückrufrecht wegen anderweitiger Nutzung in den Blick. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass der Normvorschlag für den Bereich Computerprogramme und Datenbanken weder die Interessen der Urheber noch der Softwareindustrie angemessen berücksichtigt und daher abzulehnen ist.
Alle Stellungnahmen sind in diesem Band abgedruckt oder nachzulesen unter www.dgri.de, dort in der Rubrik „Stellungnahmen“.
Journal of Intellectual Property, Information Technology and E-Commerce Law (JIPITEC)
Nach Auslaufen der Anschubfinanzierung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) die Förderung der JIPITEC übernommen. Das Journal of Intellectual Property, Information Technology and E-Commerce Law (JIPITEC) ist ein peer-reviewtes (double blind) Open Access Journal. Herausgegeben von bislang sechs Herausgebern aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten bietet JIPITEC ein Forum für die tiefergehende Analyse aktueller Fragen des Rechts des geistigen Eigentums, der Informationstechnologie und des E-Commerce. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Europäischen Recht.
Ziel der Kooperation zwischen DGRI und JIPITEC ist es, die internationale Ausrichtung der Gesellschaft zu stärken. Über die Zeitschrift soll auch die Zusammenarbeit mit den IT-Rechtsgesellschaften der anderen EU-Mitgliedstaaten vertieft werden.
Zum Journal of Intellectual Property, Information Technology and E-Commerce Law (JIPITEC): www.jipitec.eu.
VI. Schlichtungsstelle IT der DGRI
VII. Seminare und Workshops in Kooperation mit Dr. Otto Schmidt
Den Auftakt bildeten am 19./20.3.2015 die Kölner Tage zum IT-Recht. Unter der Tagungsleitung von Prof. Dr. Axel Metzger und Prof. Dr. Fabian Schuster nahm die Tagung die IT-rechtlichen Risiken in Unternehmen in den Blick. Themen waren das „Recht auf Vergessen werden“, Leistungsbeschreibungen für Software, Wer trägt die „Ein- und Ausbaukosten“ beim Erwerb von IT?“, Vor- und nachvertragliche Pflichten beim IT-Vertrag, Teilerfüllung von IT-Leistungen, Typische Rechtsmängel bei Open-Source-Komponenten, Rechtsdurchsetzung und Missbrauch sowie IT-Sicherheit als Compliance-Pflicht.
Am 9.11.2015 referierte Dr. Till Kreutzer in Köln zu Open Source Compliance.
Am 13.11.2015 ging es bei Dr. Marc Hilber, LL.M., in Köln um Rechtsfragen des Cloud Computing.
Die technische Entwicklung und rechtlichen Rahmenbedingungen von mobilen Apps behandelten Constantin Ewald und Tobias Haar, LL.M., am 30.11.2015 in München.
Neu im Programm sind Updates zum IT- und Softwarerecht. Das Update IT-Recht fand am 9.12.2015 in Köln mit Prof. Dr. Fabian Schuster und Dr. Michael Karger statt. Am 19.2.2016 folgte in Köln das Update Softwarerecht mit Michael Intveen und Prof. Dr. Jochen Schneider.
VIII. Sonstige Veranstaltungen
IX. Preise und Auszeichnungen
Dr. Sandfuchs setzte sich in ihrer Arbeit mit der informationellen Preisgabe personenbezogener Daten auseinander. Sie beschäftigte sich nicht nur mit dem deutschen, sondern auch mit dem US-amerikanischen Verfassungsrecht und analysierte, wie die „informationelle Preisgabe“ zu verhindern ist. Eine Zusammenfassung ihrer Dissertation ist in diesem Band enthalten.
X. Wissenswertes aus der DGRI
Mitgliederentwicklung
Per 31.12.2015 belief sich die Zahl der Mitglieder auf 719, davon 684 Einzelmitgliedschaften und 35 Firmenmitgliedschaften.
Vorstand
In der Mitgliederversammlung am 20.11.2015 in Stuttgart wurde Prof. Dr. iur. Dipl.-Biol. Herbert Zech in den Vorstand gewählt. Prof. Zech hat an der Universität Basel die Professur für Life Sciences Recht und Immaterialgüterrecht inne. Er folgt auf Prof. Dr. Axel Metzger, Humboldt-Universität zu Berlin. Die DGRI dankt Prof. Metzger für seinen engagierten Einsatz im Vorstand und freut sich, dass Prof. Metzger sein Engagement als Leiter der Schlichtungsstelle IT fortsetzen wird. Auch dafür sei ihm ganz herzlich gedankt.
Für eine weitere Amtsperiode wiedergewählt wurden die Vorstandsmitglieder Dr. Matthias Baumgärtel, Prof. Dr. Peter Bräutigam und Jörg Wimmers, LL.M.
Beirat
Dr. Julia Beck wurde vom Vorstand für eine weitere Amtsperiode in den Beirat berufen.
Geschäftsstelle
Im Februar 2015 übernahm RAin Veronika Fischer, Karlsruhe, die Geschäftsführung von Prof. Dr. Rupert Vogel, nachdem sie bereits seit Juli 2014 in der Geschäftsstelle als deren Leiterin mitgearbeitet hatte. Die Geschäftsstelle bleibt in den Kanzleiräumen von Vogel & Partner Rechtsanwälte mbB ansässig. Prof. Vogel gilt für seinen langjährigen engagierten Einsatz ein besonderer Dank.
Die Geschäftsstelle war auch in 2015 Ansprechpartner in allen Organisationsfragen sowie für die Kooperationspartner und Sponsoren der DGRI. Sie organisiert federführend das Drei-Länder-Treffen und die Jahrestagung, kümmert sich um die Buchhaltung und die Mitgliederverwaltung sowie die Pflege und Aktualisierung der Website und informiert die Mitglieder per Rundschreiben über die aktuellen Veranstaltungen der DGRI und ihrer Kooperationspartner.
Daneben wurde in 2015 das Lastschriftverfahren auf SEPA umgestellt und die Mitgliedsbeiträge erstmalig per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Eine Neuerung auf der Website der DGRI ist die Rubrik für Stellenausschreibungen der Mitglieder.