Verfasst von Veronika Fischer
24. Drei-Länder-Treffen 2017, Innsbruck (29.6.-1.7.2017)
Den Auftakt am Freitag bildete der Themenblock Blockchain – Konzepte/Regulierung unter Moderation von Prof. Dr. Dr. Walter Blocher, Universität Kassel. Zunächst hielt Torsten Stein, Geschäftsführer faizod GmbH & Co. KG, Dresden, ein Einführungsreferat zu den technischen Grundlagen. Anschließend gab Patentanwalt Dipl.-Phys. Markus Hössle, Stuttgart, einen Überblick über Patentanmeldungen im Zusammenhang mit Blockchain, Distributed Ledger Technology und Bitcoin. Jan Seffinga, Blockchain Leader Deloitte Switzerland, Zürich, berichtete über die Relevanz der Blockchain-Technologie aus der Sicht eines Beratungsunternehmens. Thomas Richter, Vice President, Legal – IT/IP/Cyber Security, Deutsche Bank AG, Frankfurt/Main, behandelte die rechtlichen Aspekte aus Sicht der Finanzindustrie. Von den technischen Merkmalen ausgehend identifizierte er zunächst Spannungsfelder in Bezug auf die (Nicht-)Erfüllbarkeit rechtlicher Anforderungen und ging anschließend anhand von Anwendungsbeispielen auf die sektorspezifischen Anforderungen der Finanzindustrie und Einzelrechtsfragen unter Berücksichtigung des regulatorischen Umfelds ein. Abgerundet wurde der Themenblock durch Jens Münzer, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn, der die aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkte von Blockchain und Virtual Currencies aufzeigte.
Der zweite Themenblock Blockchain und Distributed Ledger Technology wurde moderiert von Prof. Dr. Peter Bräutigam, München. Der IT-Sachverständige Dr.-Ing. Peter J. Hoppen, Brühl, befasste sich mit der Verwaltung von Softwarelizenzen auf der Blockchain. Anschließend erläuterte RA Dr. Markus Kaulartz, München, das Konzept und Rechtsfragen der Smart Contracts und wies auf die Potentiale der Blockchain-Technologie für die Streitschlichtung hin.
Im darauffolgenden Block, moderiert von RA Dr. Robert G. Briner, Zürich, wurden die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung in den Ländern diskutiert. Es referierten: RAin Isabell Conrad, München (D), RA Dr. Georg Huber, Innsbruck (A) und RA Dr. Mark A. Reutter, Zürich (CH).
Den Abschluss des Tages bildeten eine Gondelfahrt mit der Hungerburgbahn auf die Nordkette und der Besuch des Restaurants Seegrube auf 1.905 m Höhe mit Ausblick über Innsbruck.
Unter Moderation von Prof. Dr. Andreas Wiebe, Universität Göttingen, wurde der Samstag eingeleitet mit einer Keynote des Vorsitzenden der DGRI, Prof. Dr. Dirk Heckmann, Universität Passau, zu „IT-Sicherheit und Sicherheitsrecht“. Darauf folgten Referate zum Stand der Regulierung in den Ländern. Es referierten: Prof. Dr. Reinhard Posch, Technische Universität Graz, CIO der österreichischen Bundesregierung, Leiter der Plattform Digitales Österreich, wissenschaftlicher Leiter des Zentrums für sichere Informationstechnologie (A-SIT), Wien, (A), Prof. Dr. Gerald Spindler, Universität Göttingen (D) und RAin Dr. Ursula Widmer, Bern (CH).
Den Ausklang des Drei-Länder-Treffens bildete ein Stadtrundgang durch Innsbruck. Für die organisatorische Unterstützung vor Ort bedanken wir uns bei Univ.-Prof. Mag. Dr. Alexander Schopper und dem Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck.
II. Jahrestagung der DGRI, Köln (9.-11.11.2017)
Am Vorabend hatten die Teilnehmer zunächst bei der vom Verlag Dr. Otto Schmidt organisierten Führung durch das Duftmuseum im Farina-Haus und anschließend beim Begrüßungsabend auf Einladung der Kölner IT-Rechts-Kanzleien die Gelegenheit zum Austausch und Networking.
Moderiert von Prof. Dr. Dr. Walter Blocher, Universität Kassel, begann der Freitag mit einer Keynote zur Internetregulierung von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Universität Leipzig. Anschließend befasste sich Julia Topel, Vorsitzende der 6. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes, Bonn, mit dem Kartellrecht als Mittel zur Machtbegrenzung globaler Internetdienstleister. Matthias Schmid, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin, berichtete zum Stand der Urheberrechtsdebatte in Brüssel. Hieran schloss sich ein Ausblick auf die Digitalpolitik zwischen Brüssel und Berlin von Dr. Andreas Goerdeler, Ministerialdirigent, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin, an.
In dem darauffolgenden Themenblock, moderiert von Prof. Dr. Peter Bräutigam, München, wurden Themen rund um die Technikgestaltung und Vertragspraxis behandelt. Prof. Dr. Gerhard Wagner, Humboldt-Universität zu Berlin, untersuchte die Produktbeobachtungspflichten bei autonomen Systemen. Prof. Dr. Louisa Specht, Universität Passau, befasste sich mit den vertragsrechtlichen Implikationen bei Big-Data-Verträgen und präsentierte einen Lösungsansatz für das Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Datenverwertung. RA Prof. Dr. Christian Czychowski, Berlin, zeigte die Konsequenzen der Urheberrechtsnovelle für die Vergütungsansprüche von Programmierern auf. Im Anschluss befassten sich Prof. Dr. Axel Metzger, Humboldt-Universität zu Berlin, und RA Jürgen Beckers, Darmstadt, mit der Lizenzierung indirekter Nutzungen bei Software und den rechtlichen Grenzen des Partizipationsinteresses.
Nach der Sitzung wurde die jährliche Mitgliederversammlung abgehalten. Für den Festabend war die Sky Lounge im Triangle-Turm mit Blick auf den Kölner Dom für die Teilnehmer der Tagung exklusiv reserviert. Er bildete den Rahmen für die Verleihung des DSRI-Wissenschafts- und Absolventenpreises (siehe dazu VIII.) durch RA Dr. Anselm Brandi-Dohrn, Mitglied des DSRI-Stiftungsrates, Berlin. Die Festrede hielt der Vorsitzende der DGRI, Prof. Dr. Dirk Heckmann, Universität Passau. „Frei nach Dürrenmatt: Der Richter und sein Hacker“ wurde sie am Vorabend des 11.11.2017 in Köln in Form einer Büttenrede vorgetragen.
Am Samstag referierte unter Moderation von Dr. Matthias Baumgärtel, EWE TEL GmbH, Oldenburg, der Träger des Best Speech Awards der DSRI Herbstakademie Jan Mysegades, Deutsches Forschungsinstitut für die öffentliche Verwaltung, Speyer, zur gerichtlichen Beweisführung durch statistische Computerprogramme. Prof. Dr. Franz Hofmann, FAU Erlangen-Nürnberg, untersuchte die Reichweite des Gleichheitssatzes bei algorithmischer Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit Dynamic Pricing.
Der darauffolgende Themenblock befasste sich mit der rechtlichen Einordnung von Fake News. Moderiert von RA Jörg Wimmers, Hamburg, befasste sich das Panel mit der Frage, ob das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ein geeignetes Instrumentarium bereithält, um Fake News wirksam zu begegnen. Eingeleitet wurde der Themenblock durch einen Bericht aus der Praxis zur Umsetzung des Gesetzes von Dr. Georg Nolte, Senior Legal Counsel, Google Germany GmbH. Margarete Reske, Vorsitzende Richterin am OLG Köln, gab einen Überblick über die Rechtsprechung zum Presse- und Äußerungsrecht, und Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Universität zu Köln, diskutierte Einzelfragen der Providerhaftung im Zusammenhang mit dem Phänomen Fake News.
III. 18. DSRI-Herbstakademie, Neue Universität in Heidelberg (6.-9.9.2017)
Die Vorträge sind in einem Tagungsband veröffentlicht und können als Podcast unter www.dsri.de abgerufen werden.
IV. Aktivitäten der Fachausschüsse
Fachausschuss Compliance und Strafrecht
Der Fachausschuss Compliance und Strafrecht tagte am 19.1.2017 an der Leibniz-Universität Hannover. Die Sitzung fand im Anschluss an eine Tagung zu juristischen Perspektiven von Bitcoin statt und bot den Teilnehmern die Gelegenheit zur gemeinsamen Diskussion der strafrechtlichen Probleme der virtuellen Währung.
Fachausschuss Firmenjuristen
Die Firmenjuristen kamen am 5.5.2017 bei GE Global Research, Garching, zusammen. Auf der Agenda standen ein „Praxisbericht aus Forschung und Anwendung“ (Dr. Carlos Härtel, CTO Europe, General Electric), „Bitcoin, Blockchain und Smart Contracts“ (Jyoti Pakrasi, Bearing Point, Management & Technology Consultants), „Rechtliche Aspekte des 3D-Drucks“ (RA Prof. Dr. Jan-Bernd Nordemann) und „Industrial Internet der Dinge und Big Data“ (Dr. Andres Leßmann, General Electric Deutschland Holding GmbH).
Am 20.10.2017 wurde das zweite Jahrestreffen der Firmenjuristen bei der Gameforge AG im Technologiepark Karlsruhe abgehalten. RA Dr. Christian-Henner Hentsch, Justiziar Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V., Berlin, gab einen Ausblick auf die Entwicklung des IT-Rechts in der nächsten Legislaturperiode. Tobias Haar befasste sich mit der Vermarktung von digitalem Content am Beispiel der Computerspielindustrie. Bei RA Ben Hansen, Geschäftsführer, und Katrin Schürmann, Legal Product Designer, beide jursearch GmbH, Karlsruhe/Berlin, ging es um die softwaregestützte Implementierung der DSGVO. SRA Willi Vett, Head of Legal Digital & DACH Amadeus IT Group und RA Dr. Dirk Monheim, beide München, erläuterten die gesetzlichen Änderungen zur Arbeitnehmerüberlassung und die Auswirkungen auf die IT-Vertragsgestaltung.
Fachausschuss Internet und eCommerce
Der Fachausschuss Internet und eCommerce lud am 29.9.2017 zu einer Sitzung in der Hochschule Darmstadt. RAin Dr. Michaela Weigl, Frankfurt/Main, stellte den ersten Entwurf der ePrivacy-Verordnung der EU-Kommission vor und beschäftigte sich mit den Auswirkungen auf Internet und eCommerce, insbesondere auf das Setzen von Cookies und das Direktmarketing.
RA Jens Engelhardt knüpfte hieran mit weiteren aktuellen Entwicklungen im eCommerce-Recht an. Seit dem 1.2.2017 bestehen für B2C-Onlinehändler – neben der Hinweispflicht auf das Online-Streitbelegungsverfahren der EU – zusätzliche Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (= Umsetzung der europäischen ADR-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten 2013/11/EU). Der Vortrag beleuchtete beide Optionen der alternativen Streitbelegung und stellte unter Berücksichtigung erster Gerichtsentscheidungen rechtskonforme Umsetzungsalternativen zur Diskussion. In dem zweiten Teil des Vortrags wurde die neuere Rechtsprechung zum Widerrufsrecht und zu dessen Ausnahmen besprochen.
Fachausschuss Schlichtung
Die Sitzung des Fachausschusses Schlichtung am 9.11.2017 bei DLA Piper, Köln, diente der Standortbestimmung und Diskussion denkbarer Zukunftsmodelle für die Schlichtung im IT-Bereich. RA Dr. Markus Kaulartz, München, berichtete von praktischen Erfahrungen beim Einsatz von Blockchain-Technologie zur Streitschlichtung im Rahmen eines Modellprojekts. Dabei stellte er den Bezug zur automatisierten Leistungsdurchführung durch Smart Contracts her und erörterte mögliche Vorteile für das Schlichtungsverfahren. Zugleich diente die Sitzung dem Erfahrungsaustausch der Schlichter sowie der Information über die aktuelle Verfahrensstatistik und die Aktivitäten der Schlichtungsstelle.
Fachausschüsse Outsourcing und Datenschutz
Die Fachausschüsse Outsourcing und Datenschutz schlossen sich zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen, um die Auswirkungen des Inkrafttretens der Datenschutzgrundverordnung auf bestehende und zukünftige Outsourcing-Vorhaben zu untersuchen. Die Sitzung fand am 1.12.2017 bei Noerr LLP, München, statt. Es referierten RA Thorsten Sörup zu „Joint Controllership nach Art. 26 DSGVO im Outsourcing und bei Einschaltung von IT-Dienstleistern“, David Sänger, Legal Counsel Compliance & Principle Legal Matters, GEA Group AG, zu „Vendoren-Management im Lichte der DSGVO“ und Alexander Filip, Leiter Referat Internationaler Datenverkehr, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, zu „Internationalen ADV-Konstellationen nach der DSGVO – die Sicht der Behörden“.
Fachausschuss Vertragsrecht
V. PublikationenStellungnahmen der DGRI
Im Jahr 2017 hat die DGRI zwei Stellungnahmen verfasst:
Kodex E
Die Europäische Kommission hat im September 2016 einen Vorschlag für die Reform des europäischen Rechts für die elektronische Kommunikation vorgelegt. Der Kommissionsvorschlag umfasst zwei Rechtsakte: zum einen den „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation“, zum anderen den Entwurf einer Verordnung, mit der das beratende Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) in eine EU-Agentur umgewandelt werden soll. Bei dem Entwurf des europäischen Kodex handelt es sich um eine Richtlinie, mit der vier der fünf derzeit bestehenden, zuletzt 2009 reformierten Richtlinien des EU-Telekommunikationsrechts zusammengefasst, übersichtlicher strukturiert und an die geänderten Marktbedingungen angepasst werden sollen. Die DGRI begrüßte in ihrer Stellungnahme vom 13.2.2017 zu dem Vorschlag der europäischen Kommission für eine Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (COM(2016)590 final) die geplante Reform und kommentierte ausgewählte zentrale Punkte der vorgeschlagenen Neuregelung.
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
Im Rahmen der Verbändeanhörung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat die DGRI zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG) Stellung genommen. In ihrer Stellungnahme vom 30.3.2017 warnte die DGRI davor, ein Gesetzgebungsvorhaben in einem grundrechtssensiblen und rechtlich wie technisch so komplexen Bereich unter den Zeitdruck eines imminenten Ereignisses zu stellen. Die Stellungnahme berücksichtigte bereits den geänderten Entwurf, wie er am 29.3.2017 vorgelegt wurde. Sie wies auf europarechtliche, verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Einwände hin und begründete dies unter anderem mit kompetenzrechtlichen Erwägungen, Verstößen gegen Art. 14, 15 ECRL und der zu geringen Berücksichtigung der Kommunikationsfreiheiten aus Art. 5 GG.
Beide Stellungnahmen sind abgedruckt in diesem Band und abrufbar unter www.dgri.de.
Journal of Intellectual Property, Information Technology and eCommerce Law (JIPITEC)
Die Kooperation mit der JIPITEC als Forum für die Analyse des europäischen Rechts wurde im Berichtsjahr weiter fortgesetzt.
Mit Prof. Dr. Karin Sein, LL.M. (Freiburg), University of Tartu, Estland, wurde die Herausgeberschaft erneut erweitert und deckt nun auch Osteuropa ab.
In 2017 wurden insgesamt 29.030 (2016: 17.020) Zugriffe verzeichnet, davon entfielen 13.300 Seitenabrufe auf Europa. Unter den außereuropäischen Ländern verzeichnen die USA mit 13.457 Besuchern (2016: 7.712) die meisten Besucher.
Ein Special Issue, herausgegeben von Ass.-Prof. Martin Husovec, befasste sich mit dem Thema „Intermediary Liability as a Human Rights Issue“.
Die Beiträge des Journals sind bei HeinOnline im Volltext gelistet und abrufbar unter www.jipitec.eu.
VI. Schlichtungsstelle IT
VIII. Seminare und Workshops in Kooperation mit Dr. Otto Schmidt
Den Auftakt bildeten am 30./31.3.2017 die Kölner Tage zum IT-Recht. Unter der Tagungsleitung von Prof. Dr. Michael Bartsch und Prof. Dr. Jochen Schneider widmeten sich die Kölner Tage IT-Recht 2017 dem Oberthema „Neues Recht – Neue Technik – Neue Vertragspraxis“. Auf dem Programm standen der neue zivilrechtliche Mangelbegriff, Sollbeschaffenheit von Software, eine Debatte zum Reformbedarf des Zivilrechts, die indirekte Nutzung von Software, Online-Erschöpfung bei anderen Gütern als Software sowie Blockchain.
Am 19./20.6.2017 wurden unter der Tagungsleitung von Prof. Niko Härting und RA Dr. Flemming Moos die 2. Kölner Tage Datenschutzrecht abgehalten. Behandelt wurden neben drei Berichten aus der Praxis die Themen Kopplungsverbot, berechtigte Interessen, Rechenschaftspflicht, Auftragsdatenverarbeitung und -verträge, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenportabilität und Betroffenenrechte, Beschäftigtendatenschutz und Betriebsvereinbarungen, Online-Marketing, die ePrivacy-Verordnung und Big-Data-Projekte nach der DSGVO.
Des Weiteren fand am 11.5.2017, Hamburg / 19.10.2017, Köln, ein Seminar zur rechtssicheren Online-Shop-Gestaltung statt. Es referierte RA Dr. Carsten Föhlisch.
Am 12.5.2017, Hamburg / 20.10.2017, Köln, folgte ein Seminar zur Datenschutzgrundverordnung und ihren Anforderungen an Konzerne. Es referierten Dr. Axel Frhr. v. d. Bussche, Paul Voigt und Dr. Anna Zeiter.
VIII. Preise und Auszeichnungen
Die Preise sind mit 2.000 EUR (Wissenschaftspreis) bzw. 500 EUR (Absolventenpreis) dotiert. Die Preisgelder werden von der DGRI zur Verfügung gestellt.
IX. Wissenswertes aus der DGRI
Mitgliederentwicklung
Per 31.12.2017 belief sich die Zahl der Mitglieder auf 775, davon 32 Firmen- und 743 Einzelmitgliedschaften.
Personalia
Die Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Bräutigam (stellvertretender Vorsitzender), Dr. Matthias Baumgärtel, RA Jörg Wimmers und Prof. Dr. iur. Dipl.-Biol. Herbert Zech (Beisitzer) wurden von der Mitgliederversammlung für eine weitere Amtsperiode wiedergewählt.
Als Mitglieder des Beirats wurden Sonja Behrens-Khaled, Verlag Dr. Otto Schmidt, erstmals und Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. Stefan Jähnichen für eine weitere Amtsperiode durch den Vorstand bestellt. Durch die Mitgliederversammlung wiedergewählt wurden Prof. Dr. Joachim Bornkamm, Prof. Dr. Gerhard Satzger, Dr. Arnd Haller und Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann.
Kassenprüfer sind für ein weiteres Jahr Prof. Dr. Stefan Ernst und Jan Spoenle.
Geschäftsstelle
In der Geschäftsstelle wurden federführend die DGRI-Jahrestagung und das Drei-Länder-Treffen organisiert und die Stellungnahmen der Gesellschaft koordiniert. Die Geschäftsstelle ist Ansprechpartner für Mitglieder, Kooperationspartner und Sponsoren und kümmert sich um die Buchhaltung und den Jahresabschluss. In 2017 wurden daneben Informationsbroschüren über die Tätigkeit der DGRI und der Schlichtungsstelle IT erstellt und das neu entwickelte Gestaltungskonzept für den Außenauftritt der Gesellschaft umgesetzt.